Duisburg. Zwei ehemalige enge Mitarbeiter von Ex-OB Adolf Sauerland arbeiten derzeit in Führungspositionen beim DVV-Konzern. Dort sollen sie als städtische Beamte privatwirtschaftliche Arbeitsverträge zu wesentlich besseren Konditionen abgeschlossen haben. Das sorgt für Wirbel in der Duisburger Verwaltung.

Hinter verschlossenen Türen sorgen bei der Stadtverwaltung derzeit zwei Personalien für Wirbel: Zwei ehemalige enge Mitarbeiter von Ex-OB Adolf Sauerland, die derzeit in Führungspositionen beim DVV-Konzern tätig sind, sollen dort als städtische Beamte privatwirtschaftliche Arbeitsverträge abgeschlossen haben und damit deutlich mehr Gehalt kassieren als es ihr beamtenrechtlicher Status vorsieht.

Der Vorgang wirft gleich in mehreren Punkten Fragen auf. Inzwischen sollen sich auch die Rechnungsprüfer als interne Kontrollinstanz der Stadt mit den beiden Fällen beschäftigen.

Beamter trotz privatwirtschaftliche Arbeitsverträge

Ein Beamter, den Sauerland während seiner Amtszeit immer wieder mit Sonderaufgaben wie der Organisation von Großveranstaltungen oder bedeutender Infrastrukturprojekte betraute, ist seit geraumer Zeit als Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Duisburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (DVV) tätig. Als städtischer Beamter stehen ihm Dienstbezüge von rund 5800 Euro im Monat zu. Stattdessen soll er bei der DVV-Tochter inzwischen 8700 Euro kassieren, zudem jährliche Bonuszahlungen, zusätzlich gibt es noch einen Dienstwagen im Neuwert von rund 50.000 Euro. Seinen Status als Beamter inklusive Pensionsansprüche und Sozialleistungen hat er trotzdem behalten.

Von einem „goldenen Arbeitsvertrag“ ist deshalb die Rede im Rathaus, wo auch der zweite Fall geprüft wird. Denn auch einer der früher engsten Mitarbeiter Sauerlands wechselte unter das DVV-Dach, nur wenige Tage nach der OB-Abwahl. Auch er soll dort weit mehr verdienen als zuvor im OB-Büro als Beamter, der er statusrechtlich immer noch ist.

Verantwortliche nicht mehr im Amt

Fraglich erscheint jetzt, inwieweit diese Arbeitsverträge überhaupt rechtens sind. Denn die Stadt kann ihren ausgegliederten Gesellschaften einen Beamten nur vorübergehend „zuweisen“, wenn auch ein „öffentliches Interesse“ vorliegt. Das soll inzwischen aber ebenso umstritten sein wie die unbefristete Zuweisung. Die Höhe der Vergütungen von Beamten dagegen regelt das Besoldungsgesetz, nach dem alle weitergehenden Vereinbarungen unwirksam sind.

Weil sich das Personalkarussell in den letzten anderthalb Jahren ordentlich gedreht hat, wird die Aufklärung wohl kniffelig. Unterschrieben haben die Arbeitsverträge unter anderem Personen, die nicht mehr im Amt sind: Der Chefsessel im DVV-Vorstand ist ebenso neu besetzt wie im städtischen Personalamt.

Die fragwürdigen Inhalte der Verträge sollen übrigens erst aufgefallen sein, nachdem sich einer der beiden Betroffenen bei der Stadt über seine ausstehende Beförderung als Beamter erkundigt hatte.