Duisburg. Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen 2013 und 2014 eine Gehaltserhöhung, während die Beamten erneut zurückstecken müssen. Ab Besoldungsgruppe A13 soll es keine Erhöhungen geben. Dabei wurde bereits in den Vorjahren bei dieser Gruppe eingespart.

Sie werfen der rot-grünen Landesregierung und insbesondere der Ministerpräsidentin Wortbruch vor. „Hannelore Kraft hatte in 2011 versprochen, dass es keine weiteren Einschnitte bei der Beamtenbesoldung mehr geben soll. Jetzt trifft es uns aber erneut. Das hat uns alle auf die Barrikaden getrieben“, erklärte Jochen Hartmann, der beim Bund der Richter und Staatsanwälte als Vorsitzender der Bezirksgruppe Duisburg und als stellvertretender Landesvorsitzender fungiert.

Mit etwa 50 seiner Beamtenkollegen, die am Landes- und Amtsgericht Duisburg ihren Dienst verrichten, ging Hartmann gestern auf die Straße. Doch die Protestaktion litt ein wenig unter dem Dauerregen.

Ab A 13 droht eine Nullrunde

Neben Richtern und Staatsanwälten beteiligten sich auch Rechtspfleger, Mitarbeiter des Land- und Amtsgerichts, einige Polizisten und Beamte des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) an der Innenstadt-Demo. Ihre Forderung: Eine 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten im öffentlichen Dienst auch für Beamte. Die Angestellten erhalten für 2013 eine Erhöhung ihrer Gehälter um 2,65 Prozent, ab 1. Januar 2014 kommen nochmal 2,95 Prozent obendrauf.

Die NRW-Landesregierung will nur den Beamten der unteren Besoldungsgruppen bis A 10 denselben Aufschlag gewähren. Die Gruppen A 11 und A 12 erhalten 1 Prozent mehr. Ab A 13 soll es eine „Nullrunde“ geben. „Wir NRW-Beamte haben in den Vorjahren bereits eine Einsparleistung in Höhe von etwa 2,4 Milliarden Euro erbracht. Wir fordern nun die Gleichbehandlung zwischen Angestellten- und Beamtenbereich“, sagt Hartmann und fragt betont vorwurfsvoll: „Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“

Richter und Staatsanwälte sehen neuerlichen Verfassungsbruch

In der nächsten Woche soll im Düsseldorfer Landtag das Besoldungsgesetz mit den Stimmen der rot-grünen Regierung verabschiedet werden. Die Richter und Staatsanwälte sehen in diesem Gesetz einen neuerlichen Verfassungsbruch. Daher soll nach der Abstimmung schnell eine Klage folgen. Das könnte laut Jochen Hartmann eine Normenkontrollklage sein: „Dafür müssten ein Drittel aller Landtagsabgeordneten stimmen, dann landet die Sache direkt vor dem Landesverfassungsgericht.“

Kommen nicht genug Abgeordnete zusammen, müssten die betroffenen Beamten jeweils eine Einzelklage vor dem Verwaltungsgericht anstrengen. Dieser Rechtsstreit würde vermutlich durch alle Instanzen gehen und sich über Jahre hinziehen.

„Frau Kraft hat sich schon zweimal für einen verfassungswidrigen Haushalt eine Klatsche vom Verfassungsgericht abgeholt. Obwohl sie zahlreiche Experten gewarnt haben, dass nun die nächste droht, will sie sich wieder eine blutige Nase holen“, so Hartmann.