Duisburg. Die Stadtwerke Duisburg sperren im Jahr 6250 mal den Strom ab. Ist der Prepaid-Zähler für Betroffene ein Ausweg?
Zahlt der Kunde nicht, stellen die Stadtwerke den Strom ab. Seit Jahren sind das keine Einzelfälle: Im vergangenen Jahr sperrte der örtliche Versorger 6250 mal in der Stadt die Stromzufuhr. Die Summe, die sich an Rückständen aufgestaut hat, ist enorm: Insgesamt 19,5 Millionen Euro umfassen die unbeglichenen Forderungen der Stadtwerke, die den Stromsperrungen zu Grunde lagen. Im Schnitt sind das je Fall mehr als 3000 Euro an Stromschulden.
Die Zahlen gehen aus der Antwort auf einer Anfrage der Linke-Fraktion hervor, mit der sich der Sozialausschuss im Oktober befassen wird. Hintergrund der inzwischen fast fünf Monate alten Anfrage ist die Debatte um die sogenannten Prepaid-Zähler. Dabei muss der Kunde in Vorkasse gehen. Ganz ähnlich wie bei den bekannten Handy-Tarifen, bei denen zuvor aufgeladene Karten abtelefoniert werden können. Während die Anfrage der Duisburger Linke-Fraktion jedoch eher auf die Sorge um die Betroffenen zielt, für die Strom „zur einfachen Ware“ wird, die „proportioniert gekauft wird oder eben nicht“, hat die Linke-Bundesvorsitzende Katja Kippling die Prepaid-Zähler jetzt im Wahlkampf als Thema entdeckt und sieht darin für Betroffene „einen möglichen Weg aus der Kostenfalle“.
Neuregelung sieht Vorkasse-Zähler vor
Auch wenn es in Großbritannien nach wie vor 3,4 Millionen Münzzähler für Strom gibt und auch erste Versorger in Deutschland wieder die Prepaid-Variante einführen, werden in Duisburg in Kürze aber wohl keine Vorauskasse-Zähler installiert. Denn zu einen gebe es dafür „keine zukunftssicheren, verbindlichen technischen Standards“, zum anderen sei die „Wirtschaftlichkeit solcher Zähler“ nicht gegeben, teilen die Stadtwerke mit.
Allerdings könnte sich die Lage bald ändern, erklären selbst die Stadtwerke: Denn in der vorgesehenen Neuauflage der sogenannten „Grundversorgungsverordnung“ sei das Prepaid-Modell als verpflichtendes Angebot vorgesehen. Sollte die Neuregelung in dieser Form in Kraft treten, wären die Stadtwerke ohnehin verpflichtet, entsprechende Vorkasse-Zähler anzubieten.