Duisburg. Noch in diesem Jahr will die NRW-Landesregierung das neue „Wohnaufsichtsgesetz“ verabschieden. Dann sollen Städte endlich gegen Überbelegung vorgehen können. Das könnte Städte wie Duisburg, Dortmund oder Köln bei Problemen mit Roma-Häusern mehr Handlungsspielraum geben.
Dass der „bürgerliche Frieden“ in Bergheim gestört ist, wird inzwischen zur harmlosen Floskel. Die Missstände rund um den Wohnblock in den Peschen, der in den Schlagzeilen als „Problemhaus“ bundesweit traurige Berühmtheit erlangt hat, treiben die Nachbarn immer mehr auf die Barrikaden, inzwischen tritt Rassismus offen zu Tage, rechte Parolen müssen von der Hauswand gewischt werden, der Staatsschutz ermittelt. Das Grundproblem, in dem Haus für annehmbare Zustände zu sorgen, kriegen die Behörden nach wie vor nicht in den Griff.
Wie viele Rumänen und Bulgaren in dem Haus leben, bleibt Spekulation. Bei Kontrollen vor einem halben Jahr trafen Polizei und Ordnungsamt tagsüber mehr als 256 Personen in den 22 Wohnungen an, inzwischen ist mal von 1000, von 1400 oder sogar von 2000 Personen die Rede, die dort leben oder die Adresse einfach nur als Wohnort angegeben haben.
Gesetz schränkt sogar Grundrecht ein
Um die genauen Wohnverhältnisse festzustellen, seien den Behörden die Hände gebunden gewesen, lautete bislang die entschuldigende Auskunft. Das soll sich bald ändern: Die NRW-Landesregierung will in den kommenden Monaten eine Neufassung des „Wohnaufsichtsgesetzes“ verabschieden. Das Gesetz gibt den vom starken Roma-Zuwanderung betroffenen Städten wie Duisburg, Dortmund oder Köln weitreichende Handlungsmöglichkeiten: Zur „Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ soll die Stadt Wohnräume ohne die Einwilligung der Bewohner betreten dürfen. In dem Gesetzesentwurf wird ausdrücklich betont, dass damit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Entscheidend ist aber ein neuer Paragraf zur Überbelegung: Mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche muss je Bewohner zur Verfügung stehen, für Kinder bis sechs Jahren mindestens sechs Quadratmeter. Werden diese oder andere Mindeststandards nicht eingehalten, kann die Stadt die Räumung anordnen.
Zudem sollen Eigentümer und Vermieter durch das Gesetz stärker verpflichtet werden, Maßnahmen gegen Verwahrlosung zu ergreifen. Das betrifft vor allem sogenannte „Schrottimmobilien“. Deshalb hatte sich überhaupt die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren“ seit 2011 mit der Neufassung beschäftigt.
Mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt oder gegen die Regelungen zur Überbelegung verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.
„Wir haben lange für dieses Gesetz gerungen. Damit haben die Kommunen endlich etwas in der Hand, um gegen Missstände vorzugehen“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp auf NRZ-Nachfrage. Das Haus in Bergheim sei gewiss ein prominentes Beispiel, das „mieterfreundliche Gesetz“ finde aber auch in Hochfeld und in ganz Duisburg Anwendung. „Nämlich überall dort, wo Mindeststandards nicht eingehalten werden“, sagt Philipp. Nach der Sommerpause soll es eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände geben. Die Landtagsabgeordnete geht davon aus, dass die Neufassung in jedem Fall noch in diesem Jahr verabschiedet wird.