Duisburg. Ein 24-Jähriger zwang seine damalige Lebensgefährtin in drei Fällen zum Sex. Vom Landgericht in Duisburg wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nur ein rückhaltloses Geständnis bewahrte den Angeklagten vor einer deutlich längeren Gefängnisstrafe.
Die Beziehung eines jungen Paares, das zuletzt in Kaßlerfeld wohnte, kriselte Ende des Jahres 2012 immer mehr. Aus einer Situation heraus, in der sich die jungen Leute trennen wollten, aber immer noch zusammen lebten, kam es innerhalb von drei Monaten zu drei gewaltsamen sexuellen Übergriffen. Das Landgericht verurteilte den 24-jährigen Täter gestern zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Die problematische persönliche Situation, in der sich der Angeklagte zur Tatzeit befunden habe, werteten die Richter zu Gunsten des Mannes. Der hatte Anfang Dezember seinen Dienstposten als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verloren. Wenige Tage später war das Paar von einem Schicksalsschlag getroffen worden: Ihr kleiner Sohn fiel dem plötzlichen Kindstod zum Opfer.
Paar hatte sich trennen wollen
Eigentlich hatten sich die jungen Leute trennen wollen, irgendwie den Absprung aber nicht geschafft und weiterhin mit der gemeinsamen kleinen Tochter zusammen in einer Wohnung gelebt. Nach dem ersten sexuellen Übergriff hatte die Geschädigte sogar noch einmal einverständlich Sex mit ihrem Ex gehabt.
Nach dem zweiten Vorfall wollte sie ihn anzeigen, was allerdings an den seltsamen Ratschlägen einer Polizistin gescheitert sein soll. Sie soll der jungen Frau geraten haben, erst einmal einen geplanten Umzug hinter sich zu bringen. Der Verteidiger sprach in diesem Zusammenhang von einer „höchst laienhaften Krisenintervention“.
Geringfügig vorbestraft
Nach dem dritten Vorfall, der sich Anfang Februar aus einer Ankleideprobe von im Internet bestellten Textilien entwickelte, wurde der 24-Jährige allerdings sofort festgenommen. Vor einer weitaus längeren Haftstrafe bewahrte ihn vor allem sein rückhaltloses Geständnis.
Zu Gunsten des Angeklagten werteten die Richter auch den Umstand, dass er bislang nur geringfügig vorbestraft war und mit seinen 24 Jahren den ersten Aufenthalt hinter Gittern als besonders schmerzhaft empfinden müsse. Strafschärfend lasteten die Richter dem Angeklagten allerdings die massiven psychischen Folgen an, unter denen das Opfer heute noch leidet.