Duisburg. . Eine junge Rheinhauserin verlobte sich mit ihrem Vergewaltiger. Der war ihr Ex-Freund, als er sie vor einem Jahr im angetrunkenen Zustand zu Sex zwang. Die beiden fanden trotzdem wieder zusammen und wollen sogar heiraten. Diesem Umstand trug auch das Gericht Rechnung.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Diese Redensart könnte als Überschrift über dem Strafverfahren stehen, das am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stadtmitte stattfand. Eine 30-Jährige Rheinhauserin war von ihrem 42-jährigen damaligen Ex-Freund am 27. November 2011 vergewaltigt worden. Doch das Opfer hat dem Täter mehr als verziehen: Vor drei Wochen wurde Verlobung gefeiert. Die Justiz gratulierte mit einem gnädigen Urteil.

Das polnische Paar lebt seit einigen Jahren in Rheinhausen zusammen, hat einen gemeinsamen kleinen Sohn. Kurze Zeit vor der nun angeklagten Tat war der 42-Jährige gegenüber seiner Lebensgefährtin erstmals gewalttätig geworden. Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Paar trennte sich, lebte aber noch zusammen in einer Wohnung. In dieser Lebenslage, mit der der 42-Jährige wohl nicht recht fertig wurde, forderte der angetrunkene Mann Ende November 2011 Sex von seiner Ex-Lebensgefährtin.

Rückhaltloses Geständnis

Er schloss sie im Schlafzimmer ein und vergewaltigte die sich verzweifelt wehrende Frau. Erst als es an der Wohnungstür klingelte, ließ der Täter von seinem Opfer ab, weil er fürchtete, es könne die Polizei sein. Draußen stand allerdings nur ein Nachbar, der durch den Lärm auf die Tat aufmerksam geworden war.

Vor dem Schöffengericht ließ der Angeklagte gestern durch seinen Verteidiger ein ebenso knappes wie rückhaltloses Geständnis vortragen: „Mein Mandant räumt alle Vorwürfe ein.“ Das stimmte die Juristen ebenso milde wie der Umstand, dass das Paar nach der Tat wieder zusammenkam und nun sogar die Ehe eingehen will.

„Wenn das Opfer so gnädig ist, schließt sich die Justiz seiner Gnade an.“

„Wenn das Opfer so gnädig ist, schließt sich die Justiz seiner Gnade an“, kommentierte der Staatsanwalt. Zugunsten des Angeklagten wertete er auch den Umstand, dass der 42-Jährige bisher nur geringfügig vorbestraft und zur Tatzeit alkoholisch enthemmt war.

So sah das am Ende auch das Schöffengericht. Es ordnete die Tat als minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen als den Normalfall der Vergewaltigung ein. Eine 18-monatige Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin ermahnte den Angeklagten allerdings eindringlich, sich nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen. „Bewährung muss man sich verdienen. Sie stehen mit einem Bein im Knast.“