Duisburg. .
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, lautete der Vorwurf gegen einen 38-Jährigen vor dem Amtsgericht Duisburg. Laut Anklage hatte er am 9. Oktober 2010 bei einer Feier in der Küppersmühle am Innenhafen eine 28-Jährige mit K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und sie dann in seinem Auto vergewaltigt. Nichts davon konnte im Rahmen eines dreitägigen Prozesses bewiesen werden. „Freispruch auf Kosten der Landeskasse“, lautete gestern das Urteil.
Die als Nebenklägerin auftretende 28-Jährige hatte zuletzt noch einmal wiederholt, dass ihr nach dem letzten Getränk - es blieb unklar, wie viele es davon am Tatabend gab - schlecht geworden sei. Ob der Angeklagte ihr das Glas gereicht hatte, wusste sie nicht mehr. Auch nicht, wie sie zum Auto gekommen sei. „Ich weiß nur, dass er auf mir lag.“
Mögliche Falschaussage?
An der Bekleidung der Zeugin war DNA des Angeklagten gefunden worden. Der hatte nie bestritten, mit der jungen Frau intim geworden zu sein. Bis zuletzt beteuerte er, es sei einvernehmlich zum Sex gekommen. „Ich habe nicht bemerkt, dass mit ihr was nicht in Ordnung war.“ Auch ein mögliches Motiv für eine Falschaussage hatte der Angeklagte geliefert: Die 28-Jährige habe ihn erfolglos gebeten, ihr Geld zu leihen. Möglicherweise sei sie auch empört gewesen, weil er sie nur als One-Night-Stand betrachtet habe.
Das Gegenteil war dem 38-Jährigen nicht zu beweisen. Das lag allerdings nicht an dem halben Dutzend Freunde, die sich alle Mühe gaben, die Nebenklägerin in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen: Die junge Frau habe mit allem angebandelt, was Hosen anhatte, sich dann an den Angeklagten herangemacht und als sie mit ihm davonzog, habe sie auch noch laut kund getan, dass sie jetzt Sex haben werde.
Das Schöffengericht glaubte davon wenig. Allerdings mussten die Richter feststellen, dass sich auch die Nebenklägerin in Widersprüche verstrickte. Vor allem blieb unklar, warum die junge Frau bei zwei Begegnungen mit der Polizei, die sie noch in der Tatnacht gehabt hatte, nichts von der Vergewaltigung berichtete, sondern damit bis zum nächsten Nachmittag wartete. Rückstände von Betäubungsmitteln waren da nicht mehr zu finden gewesen.