Duisburg. Das Zimmer dreckig, die Animation zu laut. Wegen dieser und weiterer angeblicher Reisemängel forderte eine Familie von Alltours das Doppelte des Reisepreises, vergaß aber die Beschwerde bei der Reiseleitung. Ohne die ginge es aber nicht, wie die Verhandlung am Duisburger Landgericht zeigte.

Wer eine Familienreise bucht und hinterher mehr als das Doppelte des Preises vom Veranstalter haben will, der darf es nicht bei allgemeinem Gemecker belassen - und vor allen Dingen muss er die Beschwerden am Urlaubsort auch an die richtige Adresse bringen. Das ist die Lehre aus einem Zivilprozess, den jetzt das Landgericht Duisburg zu Gunsten des Beklagten entschied.

Flugreise nach Korfu

Eine vierzehntägige Reise nach Griechenland hatten Vater, Mutter und Tochter bei der - noch - in Duisburg ansässigen Firma Alltours Flugreisen GmbH im Frühjahr 2012 gebucht und 2.698 Euro bezahlt. Nach dem Urlaub, der vom 23. August bis 6. September nach Korfu führte, zog die Familie vor Gericht: Das Zimmer sei schlecht gereinigt gewesen, aufgrund einer Kläranlage habe es Geruchsbelästigungen gegeben, es sei wegen der Nähe zum Animationsbereich zu laut gewesen, der Balkon sei daher nicht nutzbar und das Essen außerdem eintönig gewesen. Außerdem hatte die Tochter - aus ungeklärter Ursache - am Büffet einen Stromschlag erlitten, der einen Arztbesuch notwendig machte.

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Insgesamt forderten die Kläger 100 Prozent Minderung des Reisepreises und Schadenersatz für verschwendete Lebenszeit in gleicher Höhe, summa summarum 5196 Euro plus 667 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten. Bei der Forderung waren 200 Euro, die Alltours freiwillig wegen des Stromunfalls gezahlt hatte, schon abgezogen. Weitere Forderungen hatte der Reiseveranstalter allerdings abgelehnt.

Am Urlaubsort selbst gab es nur eine Beschwerde

Völlig zurecht, wie die 2. Zivilkammer des Landgerichts urteilte. Denn abgesehen von dem Stromschlag hatte die Familie nur eine Beschwerde, nämlich die Geruchsbelästigung, am Ort an die zuständige Reiseleitung gerichtet. Warum es nicht dazu kam, dass das Angebot eines Zimmerwechsels nicht genutzt wurde, blieb vor Gericht ungeklärt.

Alle weiteren Beschwerden wurden nicht an die Reiseleitung herangetragen. Selbst wenn man die im Nachhinein vorgetragenen Mängel als gegeben unterstelle, so die Richter, scheitere ein Anspruch allein schon daran, dass der Kläger vor Ort eine Mängelanzeige an der richtigen Adresse unterließ (Paragraf 651 d Abs. 2 BGB). Und das ist und bleibt nun einmal die örtliche Reiseleitung. Eine Beschwerde an der Hotelrezeption sei nicht ausreichend, so die Richter.

Unbewiesener Vortrag

Der Kläger hatte vorgetragen, seine Tochter habe wegen des Stromschlags den Rest des Urlaubs starke Schmerzen gehabt, unter Lähmungen gelitten und Schmerzmittel schlucken müssen. In der Privatklinik in Korfu, in der sie untersucht worden war, waren aber keine Schmerzmittel verordnet worden. Und ein Arztbesuch nach der Rückkehr ergab, dass die Tochter keine Verletzungen oder dauerende Beeinträchtigungen erlitt. Die Richter billigten dem Kläger für den durch den Stromunfall und den Arztbesuch entgangenen Urlaubstag lediglich rund 193 Euro zu. Diese Reisepreisminderung war allerdings von Alltours schon durch die außergerichtliche Zahlung beglichen worden. (LG DU 2 O 83/13).

Alltours zieht nach Düsseldorf, die Urlaubsklagen auch 

Mit dem Umzug der Firma Alltours vor zwölf Jahren von Kleve nach Duisburg machten sich die Duisburger Gerichte auf eine Klagewelle gefasst. Tatsächlich gingen zunächst allein rund 1200 Fälle jährlich beim Amtsgericht Duisburg ein. Nicht viel, angesichts der damals rund 1,5 Millionen alltours-Buchungen, aber für die Duisburger Amtsrichter machte das ein sattes Fünftel aller Zivilverfahren aus (2004: 6100) und lastete rechnerisch zwei der damals elfeinhalb Richterstellen aus.

2005 ging die Zahl der Fälle allerdings erstmals deutlich zurück. Alltours sah das als Beleg für verbesserte Qualität. Juristen mutmaßen, dass der Reiseveranstalter auch sein Beschwerdemanagament deutlich verbessert habe und vieles außergerichtlich klären konnte.

Dennoch: Mit dem Umzug der Firma Alltours von Duisburg nach Düsseldorf dürfen die Richter am König-Heinrich-Platz auf eine spürbare Entlastung hoffen. Die Düsseldorfer müssen sich dagegen darauf einstellen, dass ein bis zwei ihrer Amtsrichterstellen demnächst für Alltours gebucht sind.