Köln. . Erleichterung für Bahnreisende: Auch an kleineren Bahnhöfen muss künftig im Voraus über Verspätungen und Zugausfälle informiert werden. Die Angabe einer Telefonnummer am Bahnhof allein reicht nicht aus. So hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden - und bringt die Deutsche Bahn damit in Zugzwang.

Eine Bahngesellschaft muss ihre Fahrgäste am Bahnhof aktiv über eine Verspätung informieren. Am Gleis eine Telefonnummer auszuhängen, bei der Kunden im Notfall nachfragen können, ob sich ein Zug verspätet, genügt nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az.: 18 K 4907/11). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatte das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, das mehrere Tausend Bahnhöfe in Deutschland betreibt, gegen das Eisenbahn-Bundesamt geklagt. Die Behörde hatte den Betreiber aufgefordert, die Bahnhöfe so umzubauen, dass Fahrgäste aktiv über Verspätungen oder Ausfälle informiert werden. Das könne zum Beispiel mit Lautsprechern oder sogenannten Dynamischen Schriftanzeigern geschehen, die zentral gesteuert werden und mit einer Laufschrift und einer akustischen Ansage über Fahrplanänderungen Auskunft geben.

Viele Bahnhöfe hatte die Gesellschaft bereits entsprechend ausgestattet, sehr kleine Stationen allerdings nicht. Dort hingen nur Zettel mit einer Telefonnummer aus, bei der Fahrgäste anrufen konnten. Ein solcher Aushang reiche aber nicht, urteilte das Gericht.

Denn die Wartenden wählten die Nummer in der Regel erst, wenn der Zug nicht pünktlich kommt, die Verspätung also schon eingetreten ist. Der Betreiber eines Bahnhofs müsse die Fahrgäste aber benachrichtigen, sobald er selbst Informationen über eine Verspätung hat. Außerdem könne er nicht einfach davon ausgehen, dass jeder Bahngast ein Handy dabei hat.