Stuttgart. Bei einer großen Flugverspätung oder Annullierung steht auch einem Kleinkind eine Ausgleichszahlung zu. Dabei muss das Kind gar keinen eigenen Sitzplatz haben. Das entschied das Landgericht Stuttgart. Es knüpfte sein Urteil allerdings an eine Bedingung.
Ein Kleinkind hat bei einer Flugverspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung: Die Eltern müssen etwas für das Kind bezahlt haben und eine Buchungsbestätigung besitzen. Es komme dagegen nicht darauf an, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, entschied das Landgericht Stuttgart (Az.: 13 S 95/12). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In dem Fall hatte eine Familie einen Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca gebucht. Die Ankunft verspätete sich um mehr als drei Stunden. Die Familie verlangte deshalb auch eine Ausgleichszahlung für die 16 Monate alte Tochter. Die Airline wollte jedoch nicht zahlen.
Landgericht bestätigt Urteil
Das Amtsgericht hatte der Familie bereits Recht gegeben, das Landgericht bestätigte das Urteil. Das Kind habe eine Buchungsbestätigung besessen, in der es namentlich genannt war. Zudem habe es einen - wenn auch reduzierten Preis - gezahlt. (dpa)