Duisburg. Ein 49-jähriger Polizist ist vom Duisburger Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er beim Einsatz zu einem Spiel des MSV Duisburg einen gewalttätigen Fußball-Fan geschlagen hat. In erster Instanz war der Beamte freigesprochen worden. Das Urteil hatte öffentliche Kritik ausgelöst.

Wegen Körperverletzung im Amt verurteilte das Landgericht einen 49-jährigen Polizisten aus Duisburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (25 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Gericht war am Ende eines akribisch geführten zweitägigen Prozesses davon überzeugt, dass der 49-Jährige bei der Festnahme eines 14-jährigen Fußballfans, der zuvor einen Polizisten geschlagen hatte, dem bereits am Boden liegenden und von mehreren Beamten gehaltenen Schüler einen Faustschlag ins Gesicht gegeben hatte.

Ein Vorfall, der sich am 31. August 2009 am Rande einer Begegnung des MSV und Fortuna Düsseldorf im Wedau-Stadion ereignete. Dass die Sache vier Jahre zurück lag, hatte die juristische Aufarbeitung nicht gerade leichter gemacht. Nicht einmal der Angeklagte konnte sich noch besonders gut an den Einsatz erinnern.

Das mit 30.000 Besuchern voll besetzte Stadion war ein Hexenkessel gewesen. Bereits vor dem Spiel hatten Fortuna-Fans Polizisten attackiert und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Unvermittelt hatte ein 14-jähriger Fortuna-Fan einen Beamten der Bereitschaftspolizei, die gewaltbereite Anhänger beider Seiten zu trennen suchte, ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte hatte als erster darauf reagiert.

Amtsgericht sprach Angeklagten im März frei

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den 49-Jährigen zunächst eingestellt. Doch dann war öffentliche Kritik laut geworden, es würden zu viele Ermittlungen gegen Beamte eingestellt. Ein Jahr nach dem Vorfall waren die Ermittlungen gegen den bis dato völlig unbescholtenen Polizisten wieder aufgenommen worden. Das Amtsgericht sprach ihn im März frei. Die Staatsanwaltschaft zog in die Berufung.

Als Beweis für den Faustschlag - die Anklage hatte noch weitere Verfehlungen aufgelistet, die allesamt unbewiesen blieben - sah die Berufungskammer die Aussage des heute 18-jährigen Geschädigten, der für seinen brutalen Übergriff Sozialstunden kassierte und sich nur noch erinnern konnte, dass er mindestens einen Schlag erhalten habe.

Eigene Aussage belastet Angeklagten

Den Ausschlag gaben Bekundungen, die ausgerechnet der Angeklagte selbst gemacht hatte: Bei einer ersten zeugenschaftlichen Vernehmung unmittelbar nach dem Vorfall, hatte der Beamte einen Faustschlag ins Gesicht des Jungen damit begründet, dieser habe sich mit Schlägen und Tritten gegen seine Festnahme gewehrt. Genau das hatten Videos, die die Polizei bei ihrem Großeinsatz im Stadion selbst gefertigt hatte und die alleine niemals für eine Verurteilung des Beamten ausgereicht hätten, bei der Vorführung vor Gericht nicht gezeigt.

Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert und gemahnt, dass eine Verurteilung die Ordnungsghüter weiter verunsichern und dazu beitragen könne, dass sich „bald kein Polizist mehr einzugreifen traut“.