Duisburg. . Ein 71-Jähriger parkte auf einem Behindertenparkplatz vor dem Hauptbahnhof. Als Polizisten ihn kontrollieren wollten, schloss der Falschparker die Fahrzeugtür, obwohl die Beamtin in der Öffnung stand. Dann fuhr er auf die Beamten zu. Am Dienstag verurteilte ihn das Amtsgericht.

Die Behindertenparkplätze vor dem Hauptbahnhof werden zum Leidwesen jener, die sie dringend benötigen, immer wieder von gesunden Zeitgenossen blockiert. So stand auch ein 71-Jähriger ohne die entsprechende Erlaubnis am 19. Dezember 2012 mit seinem Wagen auf einem mit einem Rollstuhl gekennzeichneten Feld. Zwei Polizisten schritten ein. Was folgte, brachte dem Rentner am Dienstag vor dem Amtsgericht eine Verurteilung wegen Widerstands und Beleidigung ein.

Führerschein und Fahrzeugpapiere hatte eine Polizistin von dem Türken mit deutschem Pass gefordert. „Der hat so getan, als wenn ich gar nicht da wäre“, berichtete die Zeugin (38).

Ein Polizei-Kollege eilte zur Hilfe

Der 71-Jährige schloss die Fahrzeugtür, obwohl die Beamtin in der Öffnung stand. Dann ließ er den Wagen an. Als ein zweiter Polizist einschritt, stellte sich die 38-Jährige hinter den Wagen des Rentners. „Der gab einfach Gas. Ich musste zügig auf Seite gehen. Ein Glück, dass die ganze Sache so glimpflich abgelaufen ist.“ Ihr Kollege griff schließlich durch das Seitenfenster und zog den Schlüssel ab, bevor doch noch jemandem etwas passierte. Bei seiner Vernehmung spuckte der Rentner den Polizisten dann auch noch mehrfach vor die Füße.

Für sein Fehlverhalten war dem 71-Jährigen ein Strafbefehl über 400 Euro ins Haus geflattert. Warum er Einspruch einlegte, blieb unklar. Vor Gericht hatte der Mann gestern jedenfalls wenig zu seiner Verteidigung vorzubringen. Seine Behauptung, er habe die Polizistin hinter dem Wagen nicht gesehen, widerlegte er selbst: „Ich wollte auf einen anderen Parkplatz fahren, aber die haben mich ja nicht gelassen.“

Insgesamt 400 Euro Geldstrafe

Und seine Beteuerung, er habe ja nur wegen seines Asthmas spucken müssen, nahm ihm am Ende der Beweisaufnahme niemand mehr ab. Ebenso wenig, wie die Anschuldigung des Rentners, er sei von einem Polizisten geschlagen worden. Am Ende blieb der Strafrichter mit seinem Urteil bei dem, was das Amtsgericht auch schon zuvor als Strafe festgelegt hatte: Der 71-Jährige muss 400 Euro (40 Tagessätze zu je zehn Euro) an die Landeskasse zahlen. Sein Gezeter, er könne nicht zahlen, beeindruckte nicht. Im Zweifelsfalle wird er 40 Tage hinter Gittern sitzen müssen.