Duisburg. Nach 37 Jahren im Polizeidienst soll ein mittlerweile pensionierter Polizist sich einer Putzfrau unsittlich genährt haben. Der Angeklagte vermutet hinter den Vorwürfen die Intrige eines Kollegen. Vor Gericht konnte der Fall letztlich nicht aufgeklärt werden. Das Verfahren wurde Geldstrafe eingestellt.

Ausgerechnet auf seiner Dienststelle, der Wache Walsum, soll sich ein 58-jähriger Polizist aus Dinslaken Anfang April 2011 einer Putzfrau unsittlich genähert haben. Die Anklage wegen schwerer sexueller Nötigung blieb in zweiter Instanz unaufgeklärt.

Das Amtsgericht Hamborn hatte den Mann im November 2012 zu neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Obendrein sollte er 5000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen, die seit der Tat an Depressionen und Angstzuständen leide, so das Urteil.

Der Beamte - bis zum Vorfall 37 Jahre im Polizeidienst und inzwischen in den Ruhestand versetzt - wehrte sich erneut gegen die Vorwürfe: „Das ist nicht so geschehen.“ Er habe rasch ein gutes Verhältnis zu der Putzfrau entwickelt, die als Krankheitsvertretung auf der Wache gearbeitet habe. „Wir haben uns geduzt. Sie hat mir von ihren Problemen erzählt.“

Beamter muss 3000 Euro zahlen

Ein mögliches Motiv für eine Falschaussage der Zeugin wusste der Angeklagte zu nennen: „Es liegt nahe, dass sie von meinen Kollegen, zu denen ich kein gutes Verhältnis hatte, angestiftet wurde.“ Dafür sprächen Details: „Die Zeugin ist zur Vernehmung mit dem Streifenwagen abgeholt und wieder nach Hause gebracht worden. Das ist unüblich.“ Genauso unüblich sei es, dass der Leiter der Wache die Anzeige selbst erstellt habe. Außerdem, so der 58-Jährige, könne er sich nur wundern, dass die Zeugin den Tattag nicht mehr genau angeben könne.

In erster Instanz hatte eine psychologische Gutachterin die Aussage der Frau dennoch für wahr gehalten. Der Verteidiger legte gestern ein Gegengutachten einer Expertin aus Berlin vor.

Die Prozessbeteiligten, darunter auch der Rechtsbeistand der als Nebenklägerin auftretenden Putzfrau, zogen sich zu einer längeren Beratung zurück. Danach wurde beschlossen, das Verfahren gegen den Beamten endgültig einzustellen, sobald der ein Schmerzensgeld von 3000 Euro gezahlt hat.

Die Anklage habe von Anfang an auf schwachen Füßen gestanden, hieß es zur Begründung. Der Angeklagte soll die Zeugin in den Arm genommen, sie geküsst und unter der Oberbekleidung gestreichelt haben, ohne dass die dagegen protestierte oder sich wehrte. Die vom Amtsgericht angenommene Gewaltanwendung sei höchst fraglich.