Duisburg. .
Der Verein „Mehr Demokratie“ wirbt vor der Bundestagswahl für den Volksentscheid. Mit einem aufblasbaren meterhohen Grundgesetz versucht Jörg Eichenauer vom Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen die Bürger für das Thema zu interessieren und gleichzeitig den örtlichen Bundestagkandidaten auf den Zahn zu fühlen. Am Freitag stand er in der Sonne des Averdunkplatzes.
Bundestagskandidaten der SPD, der Grünen, der Linken und der Piraten beschrieben ihre Haltung zum Thema Volksentscheid, CDU und FDP waren nicht vertreten. Was die vier anderen Kandidaten eint: Alle sind für den Volksentscheid. Für Matthias Schneider (Grüne) soll er grundsätzlich und ohne Einschränkung als Instrument für mehr Demokratie eingesetzt werden. „Der Rahmen muss stimmen und die Informationen zum Thema müssen für alle zugänglich sein.“ Die Informationsfreiheit müsse entsprechend verankert sein. Lukas Hirtz (Die Linke) sieht in der frühzeitigen Mitbestimmung der Bürger ein wesentliches Instrument, wobei die Informationen auch für jene zugänglich sein sollen, die zum Beispiel nicht über ein Internetanschluss verfügen: „Es müssen Strukturen geschaffen werden, damit alle Bürger mitmachen können.“ Dass die SPD bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Volksentscheide einzuführen, unterstrich Mahmut Özdemir. „Dabei soll es sowohl ein Parlaments- wie ein Volksreferendum geben.“ Mehr Transparenz sei dazu nötig. Er erwarte zudem, dass Volksentscheide die Prozesse in der Gesetzgebung entschleunigen werden. In Duisburg habe die Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Flächennutzungsplan bereits gezeigt, was möglich ist.
Rainer Kolb für die Piraten
Für die Piraten tritt Rainer Kolb zur Bundestagswahl an. „Als Bürger bin ich unzufrieden, wie Demokratie ausgeführt wird. Das war der Grund, warum ich zu den Piraten gegangen bin.“ Ihm sei wichtig, dass bei der Einführung eines Volksentscheids als Demokratie-Instrument die Medien und ihre Verflechtungen genau beleuchtet werden. Sie trügen Informationen zu Themen, die bei einem Volksentscheid behandelt werden, an die Öffentlichkeit.
Einig sind sich die Vier, dass per Volksentscheid die Grundrechte nicht angetastet werden dürfen.