Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stehen jetzt zwei 23-Jährige aus dem Duisburger Norden vor Gericht. Sie sollen einem Gleichaltrigen bei einer Auseinandersetzung auf dem Parkplatz des Delta Musikparks gegen den Kopf getreten haben. Der Mann erlitt unter anderem einen Schädelbruch und Hirnverletzungen.
Ein Streit auf dem Parkplatz der Diskothek Delta-Musikpark hätte für einen 23-Jährigen Duisburger am 13. Januar beinahe einen tödlichen Ausgang genommen. Gegen 6.30 Uhr wurde er an der Hamborner Straße von mehreren Männern angegriffen. Als er auf dem Boden lag, sollen sie weiter auf ihn eingetreten und ihm schwere Schädelverletzungen zugefügt haben. Zwei 23-Jährige aus Walsum und Hamborn stehen deshalb seit Donnerstag vor dem Landgericht.
Die Anklage wirft ihnen gemeinsame gefährliche Körperverletzung vor. Der Hamborner soll den Geschädigten zu Fall gebracht haben, wonach er von mehreren Angreifern getreten worden sein soll. Der Walsumer soll auf den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten zuletzt senkrecht von oben mit großer Wucht getreten haben. Der Mann erlitt einen Schädelbruch, Hirnverletzungen, eine Augenprellung.
Täter gehen vom Tod des Opfers aus und flüchten
Die Staatsanwaltschaft war deshalb zunächst von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen und erhob Anklage beim Schwurgericht. Die Schwurgerichtskammer verwies die Sache allerdings an eine allgemeine Strafkammer: Es bestehe Zweifel an einem Tötungsvorsatz, zumal die Angeklagten erheblich unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden hätten.
Der Walsumer kann sich angeblich nur noch daran erinnern, dass es Streit gab und er sich mit jemandem am Boden gewälzt habe. Der Hamborner - beide Männer sind einschlägig vorbestraft - beteuert, er habe ausnahmsweise einmal nichts gemacht, sondern noch versucht, seine Begleiter von Gewalttaten abzuhalten. Dabei belastet er seinen Mitangeklagten schwer: Er habe gesehen, wie er dem Geschädigten auf den Kopf getreten habe. „Ich dachte, der ist tot.“ Das dachten auch die anderen Beteiligten und flüchteten.
Verletzter kann sich nur an die ersten Tritte erinnern
Zwei heranwachsende Mittäter sind vor dem Jugendschöffengericht in Hamborn angeklagt. Sie und weitere Zeugen - die meisten standen zur Tatzeit mehr oder weniger unter Alkohol und Drogen - zeichneten gestern ein uneinheitliches Bild der Tat. Der Verletzte hatte eh nur noch die ersten Tritte mitbekommen. „Dann weiß ich erst wieder, dass ich im Krankenhause zu mir kam.“
Das Verfahren soll voraussichtlich am 15. Juli abgeschlossen werden.