Duisburg. .

Einen Kater hat nach einer Karnevalsfeier schon so mancher gehabt. Ein Gast einer Kneipe in Bergheim hatte im Februar sogar eine Woche lang Kopfschmerzen. Allerdings lag das an einem Schlag, den er zu später Stunde vor den Kopf bekam.

Der zerknirschte Täter kam jetzt vor dem Amtsgericht mit einer an Gnade grenzenden milden Strafe davon.

20 Pils intus

Schon im Vorfeld hatte der 50-jährige Industriemeister signalisiert, dass er ein rückhaltloses Geständnis ablegen wolle. Zeugen hatte die Amtsrichterin daher abladen können. „Die ganze Sache ist mir so unendlich peinlich“, wand sich der bis dato völlig unbescholtene Familienvater.

Am Karnevalssonntag hatte er in seiner Stammkneipe gefeiert und rund 20 kleine Pils konsumiert. Er begann mit einer Frau an der Theke zu flirten. Es entwickelte sich eine Flachserei. Ein Gast verstand die Sache falsch und meinte, er müsse der Frau helfen. So griff er im wahrsten Sinne des Wortes ein und verdrehte dem 50-Jährigen den Arm.

„Geldstrafe auf Bewährung“

Der reagierte nicht sofort, sondern dachte erst eine Weile darüber nach, was ihm da widerfahren war. Dann stand er auf, ging zu dem Kavalier und schlug zu. „Und dabei habe ich mir dann die Hand gebrochen“, seufzte der Angeklagte. Acht Wochen lang war der ungeübte Schläger arbeitsunfähig.

Angesichts der Gesamtumstände regte der Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Die Amtsrichterin hätte wohl mitgemacht, der Staatsanwalt jedoch bestand auf einer Verurteilung. Die kam, allerdings nicht so, wie er es beantragt hatte: Die Strafrichterin verwarnte den Angeklagten und sprach eine Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro) unter Vorbehalt aus.

Geldstrafe auf Bewährung

Untechnisch nennt man das eine Geldstrafe auf Bewährung. Führt sich der Angeklagte zwei Jahre lang straffrei, muss er nichts bezahlen. Während der 50-Jährige und sein Verteidiger mit dem Urteil einverstanden waren und auf Rechtsmittel verzichteten, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.