Duisburg.

Mit Vorfällen aus der Neujahrsnacht haben es Gerichte mit schöner Regelmäßigkeit zu tun. Doch man kann auch in der Nacht vor Silvester eine Prügelei vom Zaun brechen. Das Landgericht musste sich am Dienstag in zweiter Instanz mit einem solchen Fall befassen.

Ein 24-jähriger Wanheimer war am 31. Dezember 2011 gegen 3.30 Uhr in einer Hochfelder Groß-Diskothek mit einem Gast aneinander geraten. Im Handumdrehen wälzten sich die beiden Kontrahenten auf dem Tanzboden.

Reines Vorstrafenregister für Job im öffentlichen Dienst

Diesen Teil der Veranstaltung hatte das Amtsgericht noch nicht einmal als strafbare Handlung gewertet, da eine Notwehr des Angeklagten nicht auszuschließen war. Sicher waren sich die Richter in erster Instanz allerdings, dass der 24-Jährige eine gleichaltrige Studentin, die den Streit schlichten wollte, mit einem gezielten Schlag ins Gesicht bedacht hatte. Die junge Frau erlitt eine Augenprellung.

Das dafür ausgesprochene, vergleichsweise milde Urteil, das ihm eine Geldstrafe von 1800 Euro (30 Tagessätze zu je 60 Euro) auferlegte, wollte der Stahlwerker aber nicht akzeptieren. Aus zwei Gründen, wie der Verteidiger am Dienstag vor der Berufungskammer verdeutlichte: Erstens kränke es seinen Mandanten, dass er als Frauenschläger dastehe. Zweitens habe sich der 24-Jährige für einen Job im öffentlichen Dienst beworben. Dafür benötige er ein reines Vorstrafenregister.

Nach anfänglichen Irritationen und eindringlicher Ermahnung durch den Vorsitzenden besann sich der 24-Jährige, der bislang stets behauptet hatte, er habe die Frau nicht geschlagen. „Kann sein, dass ich sie versehentlich getroffen habe. Ich hatte nur Augen für meinen Widersacher.“ Und eine förmliche Entschuldigung an die 24-Jährige gab es auch.

Saftige Geldbuße statt Strafe

Der Staatsanwältin und dem Gericht reichte das für eine Gnadenentscheidung. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. „Billiger wird es aber nicht“, stellte der Vorsitzende klar. Der 24-Jährige muss nun 1800 Euro bezahlen: 1000 als Schmerzensgeld an die Geschädigte, 800 an die Landeskasse. Dafür steht seiner Bewerbung aber nichts mehr im Wege.