Duisburg. . Als bei einer Party in Neudorf ein Jugendlicher (20) nichts trinken wollte, verspotteten ihn die anderen. Später kam es zum Schlagabtausch. Einer der Angeklagten (22) ist einschlägig vorbestraft und soll an der brutalen Attacke auf Stadtförster Axel Freude am 19. April beteiligt gewesen zu sein.
Der Alkohol spielte beim Verfahren gegen zwei junge Männer, die sich jetzt vor dem Duisburger Amtsgericht verantworten mussten, mal wieder die traurige Hauptrolle. Die Anklage warf einem 20-jährigen Heranwachsenden und einem 22-Jährigen gemeinschaftliche Körperverletzung vor: Bei einer Art Party sollen sie am 2. Dezember 2012 in Neudorf einen 20-Jährigen geschlagen haben.
Sechs junge Leute, von denen einige nur den jugendlichen Gastgeber kannten, hatten sich in einer Wohnung an der Fraunhoferstraße getroffen, um Alkohol zu konsumieren. Um so verwunderlicher, dass der Geschädigte nicht trinken wollte. „Er hat gesagt, dass er dann immer aggressiv wird“, erklärten die Angeklagten dem Jugendrichter. Nachdem sie ihn deshalb verspotteten, habe der 20-Jährige doch zum Wodka gegriffen.
Sozialstunden und Anti-Aggressions-Training
Vier Stunden später löste sich die Feier im Tumult auf. Die Angeklagten behaupten, dass der 20-Jährige unvermittelt aufgestanden sei und einen von ihnen angespuckt habe. Als sie den 20-Jährigen daraufhin hinauswerfen wollten, sei es vor der Tür zu Handgreiflichkeiten gekommen. „Ich habe ihm zwei Schläge verpasst“, gestand der jüngere Angeklagte. „Ich wollte mich für das Spucken rächen.“ Der 22-Jährige beteuert, er habe gar nichts gemacht.
Er sei doch bespuckt worden, behauptete der Geschädigte. „Ich habe aber nicht gesehen, wer geschlagen hat. Ich habe die Augen zugemacht und gehofft, dass es schnell vorbei geht.“ Eine 17-Jährige, die als einziger Gast wohl noch halbwegs nüchtern war, hatte beide Angeklagte zuschlagen sehen.
Den 20-Jährigen ließ der Jugendrichter mit einer Verwarnung, 50 Sozialstunden und der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training davonkommen.
Das Verfahren gegen den 22-Jährigen trennte er ab, um die weitere Entwicklung in anderer Sache abzuwarten: Wie sich kurz vor der Verhandlung herausstellte, laufen gegen den einschlägig vorbestraften jungen Erwachsenen, der bereits unter Bewährung stand, noch Ermittlungen, weil er im Verdacht steht, an einer brutalen Attacke auf den Stadtförster Axel Freude am 19. April beteiligt gewesen zu sein.