Düsseldorf/Duisburg.
Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe für Charles M. (19), zweieinhalb für Tefik K. (21). So lautete am Montag das Urteil nach der folgenreichen Prügelei auf dem Burgplatz. Dabei hatte ein 33-Jähriger einen lebensgefährlichen Schädelbruch erlitten.
Was der eine Schlag gegen Jorge G. anrichtete, zeigte erneut ein Gutachten, das das Gericht vor der Urteilsverkündung verlesen ließ: Massive Hirnblutungen führten zu einer halbseitigen Lähmung und psychischen Schäden. Jorge G. ist antriebslos, kann sich nicht konzentrieren, ist zu hundert Prozent erwerbsunfähig. Weil er seine Angelegenheiten nicht mehr überblickt, erhielt er einen Betreuer.
In der Nacht auf den 28. September 2011 hatte er „couragiert“, wie der Vorsitzende Richter sagte, die beginnende Prügelei schlichten wollen. Da traf ihn der Faustschlag von Charles M. ins Gesicht, zwei Zähne brachen heraus. Er fiel ungebremst rücklings aufs Pflaster, erlitt den Schädelbruch, der zu den massiven Blutungen führte.
Verfahren hat sechs Monate gedauert
Nach sechs Monaten Prozess und zahlreichen Zeugenaussagen hat das Gericht folgenden Ablauf rekonstruiert: Der Streit zwischen einer Gruppe im Eiscafé, zu der Jorge G. gehörte, und den beiden Angeklagten aus Duisburg entzündete sich daran, dass eine Begleiterin der Duisburger lauthals sang. Vom Eiscafé flog die erste Flasche Richtung Angeklagte. Die stellten die Gruppe zur Rede, danach schien der Streit beigelegt. Doch dann warf Charles M. ebenfalls eine Flasche – eine Provokation. Die Parteien gingen aufeinander los. Charles M. rief großspurig: „Ihr könnt mit so vielen kommen, wie ihr wollt!“ Danach flogen die Fäuste. Dass Charles M. oder Tefik K. noch auf Jorge B. eintraten, als er am Boden lag, ließ sich nicht nachweisen.
Weil nicht mögliche Tritte, sondern der Sturz die lebensgefährliche Verletzung verursachte,wurde der Vorwurf des versuchten Totschlags fallengelassen. Auch die Staatsanwaltschaft forderte nur Strafen wegen schwerer Körperverletzung: drei und vier Jahre.
Das Gericht erklärte gestern, die Folgen seien zwar durch einen „unglücklichen Sturz“ entstanden und nicht von Charles M. gewollt gewesen. Aber der 1,97 Meter große und 93 Kilo schwere junge Mann sei sich seiner Überlegenheit über den 1,70 Meter großen Jorge G. bewusst gewesen, habe ihn durchaus verletzten wollen: „Er hat um die Wucht seines Faustschlags gewusst“, so der Vorsitzende Richter.
Tefik K. verurteilte das Gericht als Mittäter, weil er gemeinsam mit Charles M. auf die anderen losging und ebenfalls die Wirkung der Faustschläge des Freundes kannte. Beide haben sich im Prozess entschuldigt. Das glaubte ihnen Jorge G. „nicht ganz“, wie er nach dem Prozess sagte. Sie seien aber mit dem Urteil „ganz zufrieden“, erklärte seine Anwältin. Es sei „angemessen“, auch wenn es die Folgen nicht aufwiegen könne.