Duisburg. . Er schoss blindlings auf ein Haus, traf dabei fast einen Schlafenden am Kopf - ohne erkennbares Motiv: Ein 31-jähriger Duisburger wurde nun zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Warum er zur Waffe griff, weiß er angeblich selbst nicht mehr. Verurteilt wurde er wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ein 31-jähriger Hochfelder schoss in der Nacht zum 15. Oktober 2012 mehrfach auf ein Haus an der Wanheimer Straße. Das Landgericht wertete die Tat gestern als Waffengesetzverstoß und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Unmittelbar vor den Schüssen hatte der Angeklagte in einer Teestube an der Tersteegenstraße Alkohol getrunken. Warum er dann die Waffe aus seiner nahe gelegenen Wohnung holte, weiß er sich angeblich nicht mehr zu erinnern. Sieben Schüsse gab er ab.

Sechs trafen die Hauswand, ein siebter durchschlug ein Fenster im dritten Stock und schlug 20 Zentimeter neben dem Kopf eines Schlafenden in der Wand ein. Anzeichen dafür, dass der Angeklagte den Mann kannte, oder zu sonst jemandem im Haus in Beziehung stand, förderte das mehrtägige Verfahren nicht zu Tage. Das Motiv sei völlig im Dunkel geblieben, mussten die Richter feststellen.

Ohne Motiv war allerdings auch nicht zu klären, mit welchem Vorsatz der Angeklagte handelte. Eine Verurteilung wegen des ursprünglich angeklagten Totschlagsversuchs kam daher ebensowenig in Frage wie die in der Anklage ebenfalls zur Last gelegte Beschädigung der Hausfassade. Übrig blieb ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Bewährungsstrafe war nicht möglich

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte vergeblich auf eine bewährungsfähige Strafe. Schließlich sitze sein Mandant bereits seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft und sei nur geringfügig vorbestraft.

Mehr Positionen, die zu Gunsten des 31-Jährigen sprachen, vermochten die Richter am Ende allerdings nicht zu erkennen. Der zu Grunde liegende Paragraf des Waffengesetzes, gegen den der Angeklagte verstoßen habe, spreche nur vom unberechtigten Führen einer halbautomatischen Waffe mit kurzem Lauf.

„Er hat die Waffe nicht nur geführt, sondern reichlich und blindlings benutzt“, so der Vorsitzende Richter Joachim Schwartz. „Das ist eine ausgesprochen gefährliche Geschichte, die ja auch fast schief gegangen wäre.“ Schwartz fand weitere deutliche Worte: „Man liest in regelmäßigen Abständen in der Zeitung, dass in Duisburg mal wieder jemand auf offener Straße geschossen hat. So etwas ist nicht hinnehmbar. Wer in Duisburg herumläuft und schießt geht weit über das hinaus, was eine Bewährungsstrafe noch rechtfertigen würde.“