Duisburg. Nun ist es beschlossen: Die Gebag muss 2,55 Millionne Euro an den Stahlbauer Claus Quecke GmbH aus Düren zahlen. 2011 hatte das Unternehmen das Museum Küppersmühle saniert. Da die Gebag nicht zahlen wollte, ging die Sache vor Gericht. Die Entscheidung ist endgültig: Revision ist nicht zugelassen.
Mit einem eindeutigen Urteil endete am Freitag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren in Sachen Claus Quecke GmbH gegen Gebag. In zweiter Instanz bestätigte der 22. Zivilsenat einen Richterspruch des Duisburger Landgerichts, wonach die Gebag 2,55 Millionen Euro an das Dürener Stahlbauunternehmen für Arbeiten am Museum Küppersmühle zahlen muss.
2011 hatte die Firma umfangreiche Sanierungsarbeiten vor allem an den Schweißnähten des maroden, als Erweiterung für das Museum vorgesehenen Kubus geleistet. Dafür wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 3,3 Millionen Euro fällig.
Berufung wurde verworfen
Doch die Quecke GmbH musste ihr Geld einklagen. Im Januar 2012 wurde die Gebag zunächst zur Zahlung von 724.000 Euro verurteilt. Im Juni entschied das Landgericht, dass die Gebag auch den Restbetrag zahlen müsse.
Die Gebag zog in die Berufung. Doch die Oberrichter ließen das Argument der Berufungsführerin, das Stahlbauunternehmen habe eine Notlage ausgenutzt und überteuert abgerechnet ebenso wenig gelten, wie die Behauptung, Mehrarbeiten seien von Personen genehmigt worden, die dazu gar nicht befugt waren.
Die Berufung der Gebag wurde verworfen. Weitere Rechtsmittel bleiben der Duisburger Baugesellschaft nicht: Das OLG schloss die Revision ausdrücklich aus.