Duisburg. . Ein ungewöhnlicher Fall, den das Duisburger Landgericht zu verhandeln hatte. Dort musste sich ein 34 Jahre alter Drogenabhängiger für einen Überfall auf einen Erotik-Shop verantworten, bei dem er 50 Euro erbeutete. Das Kuriose: Der Räuber hatte vorsorglich schon einmal das Haftgepäck dabei.

Mit den Raubüberfällen, über die das Landgericht sonst entscheiden muss, hatte ein am Donnerstag verhandelter Fall wenig zu tun. Das fing schon mit dem Tatort an: Einen Erotik-Shop für Frauen in der City hatte sich ein 34-jähriger Hochfelder am Morgen des 4. Oktober 2012 ausgesucht, um an Geld für Drogen zu kommen.

Mit einem Messer bedrohte er kurz nach der Öffnung des Ladens an der Quergasse eine 40-jährige Angestellte und forderte Geld. „Das kann ich nicht entscheiden. Ich bin ja nicht die Chefin“, reagierte die Frau beherrscht.

Der Räuber gab kleinlaut zu verstehen, dass er auch schon mit einer kleinen Summe zufrieden sei. Statt das gesamte Geld aus der Kasse zu nehmen, gab sich der Mann mit 50 Euro zufrieden. „Während der Tat hat er sich mehrfach bei mir entschuldigt“, erinnerte sich die Zeugin.

Die Beute setzte der Täter sofort im Kantpark in Drogen um. Eine kleine Tasche, in die er alles, was man im Gefängnis so braucht, eingepackt hatte, trug er mit sich herum. „Es hätte ja sein können, dass man mich erwischt“, erklärte der geständige Angeklagte.

34-Jähriger stellte sich selbst

Erwischt hätte man ihn vielleicht nie: Es gab keine Hinweise auf seine Identität, Spuren gab es nicht. Doch am Tag nach dem Raub stellte sich der 34-Jährige selbst bei der Polizei. „Mir ist zu Bewusstsein gekommen, dass das so alles nicht weiter gehen kann“, erklärte er den Richtern.

Seine Drogenkarriere hatte mit 16 Jahren begonnen. Aus zerrütteten Familienverhältnissen stammend, ohne Schulabschluss und Ausbildung, hatte der Hochfelder fortan so ziemlich alles, was es an berauschenden Mitteln gibt, konsumiert. Sein Vorstrafenregister weist knapp zwei Dutzend Eintragungen aus, mehrfach saß er bereits in Haft; zwei Drogentherapien scheiterten.

Angeklagter muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Für eine erneute Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sah ein Gutachter keine Erfolgsaussichten. Denn der 34-Jährige leidet auch unter einer psychotischen Erkrankung. „Die verhindert eine vernünftige Drogentherapie, die Drogensucht blockiert eine Therapie gegen die psychische Erkrankung“, so der Experte, der dem Angeklagten mildernde Umstände zubilligte.

Staatsanwalt, Verteidiger und Richter waren sich einig, dass die Gesamtumstände die Tat zu einem sogenannten minderschweren Fall machten. Statt mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren kam der Angeklagte so mit dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung davon.