Duisburg. .
Der 73-jährige Betreiber eines Nacht-Imbisses an der Theodor-Heuss-Straße glaubte zunächst an einen dummen Scherz, als am frühen Morgen des 15. Oktober 2010 zwei maskierte Gestalten in sein Geschäft stürmten.
Doch als die Räuber eine Pistole auf ihn richteten und eine Geldkassette griffen, verging ihm das Lachen. Ich war nur froh, dass gerade kein Kunde da war“, meinte der Zeuge gestern. „Man weiß ja nie, ob so ein Ding echt ist.“ Einer der Täter, ein 23-Jähriger aus dem Norden Duisburgs muss sich jetzt für eine ganze Serie ähnlicher Überfälle vor dem Landgericht verantworten.
Spielzeugpistole war täuschend echt
Im Raum Neumühl hatte der junge Mann zwischen Oktober 2010 und Mai 2011 mit wechselnden Mittätern drei Mal zugeschlagen. Echte Waffen waren allerdings nie im Spiel: Bei der ersten Tat war es eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole im Einsatz, bei zwei weiteren Überfällen auf einen Getränkemarkt am Konrad-Adenauer-Ring und eine Spielhalle an der Neumühler Straße, knapp jenseits der Stadtgrenze zu Oberhausen, wurden ungeladene Gaspistolen verwendet.
Stets waren die Täter nach dem gleichen Muster vorgegangen: Mit Sturmhauben maskiert stürmten sie in die Geschäfte. Während einer Angestellte und Kunden in Schach hielt, griff der andere nach dem Geld oder ließ sich den Inhalt von Geldschränken aushändigen. Insgesamt 3400 Euro wurden bei den drei Überfällen erbeutet.
Motiv: Nur Schulden und kein Geld
Als Motiv für die Raubserie gab der Angeklagte Geldnot an. Der aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende 23-Jährige, der in mehreren Heimen aufwuchs, hatte Schulden, verlor am Ende auch seine Wohnung. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, so der weitgehend geständige Angeklagte.
Auch sein gleichaltriger Mitangeklagter aus Ruhrort legte ein Geständnis ab. Er war am 25. November 2010 mit dabei gewesen, als der Haupttäter einen Getränkemarkt überfiel. Allerdings hatte sich die Rolle des im Gegensatz zum Hauptangeklagten noch unbescholtenen jungen Mannes darauf beschränkt, dem Räuber eine Gaspistole zu besorgen und während des Überfalls das für die Flucht vorgesehene Fahrrad festzuhalten.
Während dem Haupttäter eine langjährige Freiheitsstrafe droht, hat der Mitangeklagte gute Chancen, mit einer Bewährungsstrafe wegen Beihilfe davonzukommen. Ein Urteil wird voraussichtlich Freitag gesprochen.