Duisburg. .
Der 23-jährige Angeklagte reagierte kaum, als der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts das Urteil verkündete: Sieben Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung.
Ein Urteil, das in das verkorkste Leben des 23-Jährigen passt: Seinen Vater kennt er kaum, die Mutter starb jämmerlich an Krebs, er wuchs in mehreren Heimen auf. Er blieb ohne Ausbildung, schlug sich von Job zu Job durch. Seine letzte Wohnung verlor er durch einen Brand, er stand auf der Straße. Alles keine Entschuldigung dafür, dass er zwischen Oktober 2010 und Mai 2011 drei Raubüberfälle im Raum Neumühl beging. Aber vielleicht eine Erklärung dafür, dass der junge Mann die Perspektive verlor und glaubte, er könne nur durch Kriminalität zu etwas Geld kommen.
Frühere Komplizen angeschwärzt
Mit einer Spielzeug- oder einer Gaspistole ausgestattet und einer Sturmhaube maskiert, hatte der 23-Jährige in verhältnismäßig schneller Folge mit wechselnden Mittätern einen Nacht-Imbiss, einen Getränkemarkt und eine Spielhalle überfallen. Die Beute: insgesamt rund 3400 Euro.
Frühere Komplizen hatten den jungen Mann, um sich selbst Vorteile zu verschaffen, dann auch bei der Polizei angeschwärzt. Aber nicht einmal die ermittelnden Beamten glaubten, dass der 23-Jährige, der in einen Kreis junger Intensivtäter geraten war, tatsächlich in allen Fällen die treibende Kraft gewesen sein soll.
Deutliches Urteil
Der Staatsanwalt hatte bei dem Angeklagten, der die Taten rückhaltlos eingestand, Reue vermisst. „So ist das gar nicht“, konterte der 23-Jährige. „Ich hatte in der Haft viel Zeit zum Nachdenken. Ich schäme mich dafür, dass ich Menschen in Angst und Schrecken versetzt habe.“
An dem deutlichen Urteil änderte das nichts. Ein 23-jähriger Mitangeklagter aus Ruhrort wurde wegen Beihilfe in einem Fall zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte vor dem Überfall auf einen Getränkemarkt am Konrad-Adenauer-Ring den Tatort ausgekundschaftet und auf das später als Fluchtfahrzeug genutzte Fahrrad aufgepasst. Im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten war er bislang unbestraft.