DUisburg.
Eine böse Überraschung erlebte am frühen Morgen des 9. April 2012 ein 48-jähriger Kneipenbummler, als er eine Gaststätte an der Kasinostraße in der Altstadt verließ. Er bekam einen Schlag ins Gesicht, Handy und Brieftasche waren weg.
Für die Tat musste sich am Montag ein 27-jähriger Mann aus Kaßlerfeld vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Bewiesen werden konnte ihm die Tat allerdings nicht. Laut Anklage hatte sich der 27-Jährige in der gleichen Gaststätte aufgehalten und sich sogar mit dem späteren Opfer unterhalten. Als der 48-Jährige gegen 4 Uhr die Kneipe verließ, soll der junge Kaßlerfelder es ihm nachgetan haben. Draußen soll er sein Opfer geschlagen, ihm ein Handy entrissen und eine Mappe mit Papieren wie Führerschein, Personalausweis und EC-Karte entrissen haben. Das Handy wurde später bei einem Hehler gefunden.
Der Angeklagte schwieg
Der Angeklagte zog es vor, auf Anraten seines Anwaltes nichts zur Sache zu sagen. Eine kluge Entscheidung, denn der 48-jährige Geschädigte konnte sich an so gut wie nichts mehr erinnern. „Ich weiß nur noch, dass ich als ich draußen war, eine getafelt bekam und dann war alles weg.“ Nur das Handy und den Führerschein, der später irgendwo gefunden wurde, habe er zurück bekommen. Den Angeklagten konnte der Zeuge nicht als Täter erkennen. „Das ist fast ein Jahr her und ich war nach einer halben Flasche Wodka und mehreren Bieren schwer angeschlagen.“
Der 80-jährige Wirt wusste nur noch, dass der Angeklagte und der Zeuge die Kneipe ungefähr zeitgleich verlassen hatte. Ansonsten erwies sich die Konversation mit dem alten Herrn auch als ein wenig schwierig, da der Mann reichlich schwerhörig ist.
Dritter Zeuge war der mutmaßliche Hehler, bei dem später das geraubte Handy sicher gestellt worden war. Der 30-Jährige verstand die Zeugenbelehrung sehr gut, vor allem den Teil, der ihn darüber aufklärte, dass er sich nicht selber belasten müsse. Deshalb schwieg er zu den wichtigen Fragen.
Der Staatsanwalt konnte nicht anders, als einen Freispruch aus Mangel an Beweisen zu beantragen. Das entsprechende Urteil des Schöffengerichts fiel nach kurzer Beratung.