Duisburg. Der 43-Jährige bestritt in zweiter Instanz jede Schuld. Die Noch-Ehefrau schwieg plötzlich. Der Vorsitzende der Berufungskammer vernahm kurzerhand den Amtsrichter aus erster Instanz.

Weil er seine getrennt lebende Ehefrau am 25. Juli 2011 in deren Hamborner Wohnung sexuell belästigte, bedrohte und misshandelte verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz am Freitag in zweiter Instanz einen 43-Jährigen zu 15 Monaten mit Bewährung. Die Berufungskammer bestätigte damit nach zweitägiger Verhandlung in vollem Umfang ein Urteil, dass das Amtsgericht Hamborn 2012 gefällt hatte. Möglich war das allerdings nur dank eines juristischen Kniffs.

Denn der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag jede Schuld bestritten. Und die 38-jährige Geschädigte machte überraschend von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Damit waren ihre bei der Polizei gemachten Aussagen ebenfalls nicht mehr gerichtlich verwertbar. Der Vorsitzende der Kleinen Strafkammer fand zum Ärger des Verteidigers einen pfiffigen Ausweg und lud den Amtsrichter aus Hamborn als Zeuge vor. Denn in der ersten Instanz hatte die 38-Jährige ihren Gatten schwer belastet.

Beim Duschen überrascht

Und der Schöffengerichtsvorsitzende konnte sich bei seiner Vernehmung am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht noch recht gut an den Fall erinnern. Das mochte an den ungewöhnlichen Umständen liegen: Die 38-Jährige war, nachdem sie den Angreifer durch einen Brechreiz kurzzeitig abgeschreckt hatte, vor ihrem Noch-Ehemann geflohen, hatte sich nur mit Bademantel und Schlappen bekleidet in ihr Auto geschwungen und in dieser Aufmachung auf der Straße einen Streifenwagen angehalten.

Am Ende bestand kein Zweifel daran, dass der erheblich alkoholisierte Angeklagte bei seinem späten Besuch die Ex beim Duschen überrascht hatte und die Situation ausnutzen wollte. Er verlangte Sex, begrapschte die 38-Jährige und bedrohte sie. Lediglich die in der Anklage aufgeführten Schläge konnten nicht mehr zweifelsfrei bewiesen werden. Eine Körperverletzung blieb trotzdem übrig, da der 43-Jährige der Frau an den Haaren gezogen und sie büschelweise ausgerissen hatte.

Unmittelbar nach dem Urteil legte der Verteidiger übrigens Revision ein.