Duisburg. . 42-Jähriger steht wegen sexueller Nötigung vor Gericht. Ex-Ehefrau will ihn nicht belasten.

Eine ungewöhnliche Begegnung hatten in der Nacht zum 26. Juli 2011 zwei Beamte der Hamborner Polizeiwache. Eine Autofahrerin stoppte ihren Streifenwagen. Als die Frau aus ihrem Auto stieg, trug sie nur Bademantel und Schlappen. Sie sei soeben von ihrem Ex-Mann attackiert worden, offenbarte die Frau. Als mutmaßlicher Täter steht nun in zweiter Instanz ein 42-jähriger Mann vor dem Landgericht.

Besuch am späten Abend

Am späten Abend soll der Angeklagte seine Ex-Frau in deren Wohnung besucht haben. Die 38-Jährige hatte so spät keinen Besuch mehr erwartet und stand schon unter der Dusche. Sie schlüpfte in einen Bademantel und öffnete die Tür. Zunächst habe man friedlich Wein getrunken, dann jedoch habe es Streit gegeben, so die Anklage.

In dessen Verlauf soll der 42-Jährige seiner Ex an den Haaren gezogen und sie geohrfeigt haben. Er soll sie bedroht und Sex gefordert haben. Aus Angst übergab sich die Frau. Das soll den Angreifer so abgeschreckt haben, dass die 38-Jährige aus der Wohnung fliehen konnte.

Keinen Zweifel an der Schuld

Das Amtsgericht Ruhrort hatte im Juni keinen Zweifel an der Schuld des Mannes gehabt. Es verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung zu 15 Monaten mit Bewährung. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. „Die Anklage trifft nicht zu“, sagte er am Freitag dazu.

Die Polizisten berichteten im Zeugenstand, die Frau sei, als sie den Streifenwagen anhielt, völlig aufgelöst gewesen. „Sie heulte und schrie hysterisch, ihr Ex habe sie umbringen wollen.“ Am Tatort trafen die Beamten nicht nur den angetrunkenen Mann an, der alles bestritt, sondern auch Spuren, die zu den Angaben der 38-Jährigen passten.

Ex-Ehefrau macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch

Während die Ex-Ehefrau den 42-Jährigen in erster Instanz schwer belastete, machte sie nun überraschend von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auch ihre Aussagen bei der Polizei darf das Landgericht nun nicht mehr gegen den Angeklagten verwenden. Einziger Ausweg: Zu einem Fortsetzungstermin Mitte Januar soll der Vorsitzende des Schöffengerichts geladen werden, das den 42-Jährigen im Juni verurteilte, um die damalige Aussage der Zeugin zu rekapitulieren.