Duisburg. .
Auf ziemlich brutale Weise hatte ein 42-jähriger Türke aus Meiderich am 13. November 2010 herauszufinden versucht, ob seine damalige Geliebte schwanger war.
Er verprügelte die junge Frau, zerrte sie danach in ein Krankenhaus und wollte sie zum Schwangerschaftstest zwingen. Am Donnerstag musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz in zweiter Instanz mit dem Fall auseinandersetzen.
Schläge und Tritte
Unter dem Vorwand, mit ihr in ein Kino gehen zu wollen, hatte sich der Angeklagte mit der jungen Frau verabredet. Statt dessen fuhr er sie in eine Autowaschanlage, die er in Ruhrort betreibt. Hinter verschlossenen Türen gab es Schläge und Tritte. Aus Angst vor weiterer Gewalt, behauptete die verletzte Frau, sie sei schwanger. Der Angeklagte ließ sich einen Schwangerschaftstest besorgen und zwang sie, gleich an Ort und Stelle den Teststreifen zu benutzen. Doch das reichte ihm nicht. Er nötigte das Opfer, sich wieder ins Auto zu setzen und fuhr mit ihr in ein Krankenhaus, um den Test von einer Ärztin durchführen zu lassen.
Die Geliebte vertraute sich der Ärztin an und bat um Hilfe. Die Medizinerin nahm die junge Frau zum Schein auf und warf den 42-Jährigen hinaus, nachdem sie sich das Handy der jungen Frau hatte aushändigen lassen, dass der Angeklagte ihr zuvor abgenommen hatte.
Angeklagter machte Rückzieher
Bei der Geschädigten wurden zahlreiche Prellungen, ein stumpfes Bauchtrauma und der Verdacht auf einen Milzriss diagnostiziert. Ein Beweis dafür, mit welcher Gewalt der Angeklagte gehandelt hatte.
Der hatte in erster Instanz für die Körperverletzung vom Amtsgericht Ruhrort eine neunmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Doch statt sich über das milde Urteil zu freuen, zog der wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung vorbestrafte Mann in die Berufung.
Angebliche Erpressung
Vor dem Landgericht überraschte er die Juristen gestern mit einer völlig neuen Darstellung: Von Schlägen und Tritten war nicht die Rede, dafür aber davon, dass ihn die Ex-Geliebte schon längere Zeit mit angeblichen Schwangerschaften erpresst habe. „Sie wollte Geld und hat gedroht, sie würde sonst meine Ehe kaputt machen.“ Dafür hatte der Angeklagte angeblich sogar einen Zeugen: Ein Angestellter habe ein Telefongespräch mitgehört, in dem sie 2000 Euro gefordert habe.
Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung zu einem Rechtsgespräch. Darin wurde dem 42-Jährigen deutlich zu verstehen gegeben, dass seine Berufung wenig Aussicht auf Erfolg habe. Stattdessen laufe er Gefahr, weitere Verfahren gegen sich und andere wegen Falschaussage beziehungsweise Anstiftung dazu auszulösen. Nach einem längeren Gespräch mit seinem Verteidiger zog der Angeklagte die Berufung zurück.