Duisburg. .

Wegen Misshandlung Schutzbefohlener hat das Amtsgericht Duisburg am Mittwoch einen 34-jährigen Rheinhauser zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Schöffengericht war am Ende der Verhandlung davon überzeugt, dass der Mann am 23. Dezember 2010 seinen wenige Monate alten Sohn am Bein gepackt und vor eine Wand geschleudert habe. Das Kind erlitt dabei einen mehrfachen Schädelbruch.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht jede Schuld. Er schilderte einen Unfall: Er leide unter Multipler Sklerose. Bei einem akuten Schub habe er keine Kontrolle über seinen Körper mehr. So sei es auch am Tattag gewesen; ihm seien die Beine weggeknickt und er habe das Kind versehentlich fallen lassen.

Täter war geständig

Bei einer polizeilichen Vernehmung soll der Mann die Tat allerdings gestanden haben. Ein Polizeibeamter berichtete im Zeugenstand, dass der 34-Jährige zwischenzeitlich zugegeben habe, das Kind aus Wut gegen eine Wand geschleudert zu haben. Der Mann habe sich allerdings nicht getraut, das auch gegenüber der Mutter des Kindes einzugestehen.

Das Gericht blieb beim Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte.