Duisburg. Amtsgericht in Duisburg ließ Beziehungstäter aus Neudorf mit einer vergleichsweise milden Geldstrafe davonkommen. Der Auszubildende hatte seine eifersüchtige Freundin wegen einer Nichtigkeit erst gewürgt und dann mit der Faust geschlagen.
Neben der Habgier rangiert die Eifersucht in der Liste der Motive für Verbrechen seit Menschengedenken ganz weit vorn. Sie spielte auch in dem Fall, mit dem sich das Amtsgericht Stadtmitte am Donnerstag befassen musste, eine zentrale Rolle. Weil seine damalige Freundin ihn mit ihrer Eifersucht plagte, verlor ein 23-jähriger Neudorfer am 6. Mai die Nerven. Was folgte, brachte ihm eine Anklage wegen Körperverletzung ein.
Die Anklage ging davon aus, dass der Auszubildende im Rahmen eines Streits seine Freundin erst würgte, sie dann mit der Faust schlug. Als die Frau die Polizei rief, soll er gedroht haben: „Wenn ich dafür wieder in den Knast muss, schlage ich Dich kaputt.“
Das Gefängnis kannte der 23-Jährige seit einer längeren Haftstrafe wegen Raubes recht gut. Nach der Entlassung hatte er die junge Frau kennen gelernt. Doch richtig rund lief die Beziehung nicht.
Am Tattag sei ein Streit aus Eifersucht eskaliert, gab der Angeklagte zu. „Wir haben uns zuerst angeschrien, dann beleidigt und dann habe ich irgendwie die Nerven verloren.“
Völlig die Nerven verloren
Er habe seine Freundin gegen einen Schrank gedrückt und mit der flachen Hand geschlagen, räumte der 23-Jährige ein. „Ich hatte einen regelrechten Blackout.“
Die 24-jährige Reisekauffrau schilderte das Geschehen ganz ähnlich. „Der Streit ging um eine Nichtigkeit“, umschrieb sie das Motiv für den Krach. Der Angeklagte habe sie dann mit einer Hand am Hals gepackt und ihr mehrere Faustschläge verpasst. Als Folge sei sie mit dem Kopf gegen einen Tisch geprallt. Zahlreiche Blutergüsse waren die Folge. „Wir waren nach dem Vorfall erst getrennt, dann wieder eine Zeit zusammen. Aber es hat nicht mehr geklappt.“
Die Strafrichterin wertete die Sache denn auch als klassische Beziehungstat. Angesichts des weitgehenden Geständnisses wurden dem Angeklagten nicht einmal dessen Vorstrafen zum Verhängnis: Als Jugendlicher war er bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Richterin hielt es für ausreichend, dem Angeklagten bei seiner ersten Erwachsenenstrafe eine Geldstrafe als Warnschuss vor den Bug zu setzen: Der Neudorfer muss 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro) an die Landeskasse zahlen.