Eltern des „Kellerkindes“ müssen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
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Duisburg/Hamminkeln. . Udo und Jessica S. sollen ihren Sohn mindestens 20-mal nackt in den dunklen Keller gesperrt, ihn drangsaliert und verängstigt haben. Das Landgericht Duisburg verurteilte die beiden Angeklagten am Dienstagmittag zu zweieinhalb Jahren Haft.
Im sogenannten Kellerkind-Prozess hat das Duisburger Landgericht die Eltern des misshandelten Jungen wegen gemeinschaftlich begangener Misshandlung Schutzbefohlener zu jeweils zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Udo und Jessica S. ihr Kind zwischen August 2009 und September 2010 mindestens 20-mal in den Keller ihres Hauses in Hamminkeln-Mehrhoog (Kreis Wesel) sperrten – nackt und ohne Licht.
Die Staatsanwältin hatte sogar drei Jahre Haft für die leibliche Mutter und den Stiefvater des Jungen gefordert. Zumal es zu weiteren Zwischenfällen gekommen sei: Udo S. soll dem Kind eine Pistole an den Kopf gehalten und es mit einer Spinne verängstigt haben. Die Mutter soll den Jungen in der Silvesternacht 2009 über einen Zaun geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft bemängelte, dass die Angeklagten nur im geringen Umfang geständig waren.
„Wie ein lästiges Kind behandelt“
Die beiden Anwälte der Eltern hatten milde Bewährungsstrafen gefordert und argumentiert, Udo und Jessica S. seien vermindert schuldfähig gewesen. Ein Grund: Die Nachbarn hätten durch ein „Bespitzelungsklima“ Druck auf sie ausgeübt.
Bei der Urteilsverkündung brachen die Eltern in Tränen aus. Der Richter warf ihnen vor, ihren Sohn „wie ein lästiges Kind behandelt“ und das Jugendamt trotz der Probleme nicht um Hilfe gebeten zu haben. Das Gericht lastete ihnen außerdem aus, dass der Junge mehr als die Hälfte der Schulzeit versäumt hatte.
Am 4. September 2010 befreiten Polizei und Jugendamt den damals Siebenjährigen aus dem dunklen Keller. Nachbarn hatten zuvor die Polizei verständigt, weil sie beobachtet hatten, dass die Familie mit den beiden gemeinsamen Kindern, aber ohne den Jungen weggefahren war. Ein Nachbar, der bei der Befreiung dabei war, sagte vor Gericht: „Wie er da nackt auf einem Sofa saß, um ihn herum Müll – dieses Bild werde ich nie vergessen.“
Das Opfer selbst hatte ausgesagt, es habe in einem Bottich schlafen müssen und sei mit einer aufgelegten schweren Platte daran gehindert worden, herauszuklettern. Die Mutter hatte dies bestritten. Der Junge, so der Richter, habe sich all die Misshandlungen gar nicht ausdenken können. Eine im Prozess gehörte Psychologin hält seine Schilderungen für glaubhaft. (AFI/WE)
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