Duisburg. Die Gebag hat wohl wenig Chancen, den Prozess um die Abschlagszahlung von rund 3,3 Millionen Euro, die ein Bauunternehmer für die Sanierung des Küppersmühlen- Kubus fordert, zu gewinnen. Das Oberlandesgericht wird das Urteil am 25. Januar verkünden.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde am Freitag in Sachen Claus Quecke GmbH gegen Gebag verhandelt. Das Landgericht hatte die städtische Gesellschaft 2011 dazu verurteilt, insgesamt rund 3,3 Millionen Euro Abschlagszahlungen an das Dürener Stahlbauunternehmen zu zahlen.
Bis zum Baustopp hatte die Queck GmbH umfangreiche Sanierungsarbeiten vor allem an den Schweißnähten des als Erweiterung für das Museum Küppersmühle vorgesehenen Kubus geleistet. Die Gebag, die 724.000 Euro bereits gezahlt hat, legte gegen dieses Urteil Berufung ein: Die Firma habe überteuert abgerechnet und eine Notlage des in Zeitdruck geratenen Auftraggebers ausgenutzt.
Wenig Aussicht auf Erfolg
Vor dem 22. Zivilsenat in Düsseldorf trafen sich am Freitag die Prozessbevöllmächtigten der streitenden Parteien. Der Vorsitzende des Senats habe allerdings gleich zu Beginn deutliche Signale gegeben, hieß es aus der Pressestelle des OLG.
Nach Ansicht des Senats habe die Berufung der Gebag wenig Aussicht auf Erfolg. Das Urteil soll am 25. Januar verkündet werden. Alles andere, als dass die Gebag die Forderungen der Baufirma in voller Höhe bezahlen muss, wäre aber eine große Überraschung.