Duisburg. Weil ein Obdachloser in einer Sparkassen-Filiale geraucht und eine Angestelle geschlagen haben soll, wurde er nun vom Amtsgericht zu zweifacher Sachbeschädigung und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zuvor hatte er eine Parkbank angezündet.

Rauchen ist in allen öffentlichen Gebäuden nun schon eine ganze Weile untersagt. Einen 48-jährigen Obdachlosen störte das wenig, als er am 7. Februar im Vorraum der Sparkasse an der Königstraße qualmte und prompt einen Papierkorb in Brand setzte. Was folgte, brachte ihm vor dem Amtsgericht auch noch eine Anklage wegen Körperverletzung ein.

Acht Monate Gefängnis für Uneinsichtigen

Denn als ein Sparkassenangestellter den unliebsamen Raucher des Gebäudes verwies, schlug ihn der Obdachlose. Eine weitere Episode im Monat Mai hatte mit einer Bank zu tun. Auf der hatte der 48-Jährige im Kantpark gesessen, Papier und Pappe aufgehäuft und angezündet. Das Sitzmöbel überstand diesen Heiz-Versuch nicht unbeschadet. „Mir war halt kalt. Alles klar?“, kommentierte der Angeklagte.

Verwahrloster Eindruck

Auch die Sache in der Sparkasse fand er nicht so schlimm. „Ich habe nicht geklaut und gar nichts. Nur geraucht und die Kippe weggeworfen.“ Geschlagen habe er aber niemanden. Der Sparkassenangestellte erinnerte sich daran allerdings ganz anders. Tapfer hatte er sich gegen die Attacke des 48-Jährigen gewehrt und den Mann sogar angefasst. Eine Vorstellung, die die Prozessbeteiligten beinahe erschauern ließ, denn der Angeklagte machte einen überaus verwahrlosten Eindruck. Obwohl er die letzte Zeit im Gefängnis zugebracht hatte, waren seine Finger schwarz vor Dreck und der Geruch, den er ausströmte, gab Veranlassung, die Fenster des Gerichtssaales weit aufzureißen. Merke: Die Justiz kann offenbar niemanden zwingen, sich zu waschen.

"ich bin halt krank"

Der Angeklagte hatte für alles nur eine Begründung: „Ich bin halt krank“, stellte er mehrfach fest und meinte damit wohl seinen Jahrzehnte währenden Missbrauch von Drogen und Alkohol. Mehrfach war versucht worden, dem Mann eine eigene Wohnung zu beschaffen. „Er hat sie innerhalb kurzer Zeit systematisch zerstört und nicht mehr die Toilette benutzt, sondern die Ecken der Wohnung“, berichtete ein Sozialarbeiter. Zuletzt hätte der Angeklagte in einer Einrichtung in Wedau unterkommen können, war aber geflüchtet, als er erfuhr, dass seine Sozialhilfe dann auf ein Taschengeld gekürzt werde.

„Der Angeklagte will sich einfach nicht anpassen“, stellte die Vorsitzende fest. Wegen zweifacher Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilte das Schöffengericht den bereits mehrfach einschlägig Vorbestraften zu acht Monaten Gefängnis.