Duisburg. .

Gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter war ein 32-jähriger Homberger am Abend des 14. März in eine Wohnung an der Husemannstraße in Homberg eingedrungen. Er bedrohte vier Personen mit einer Waffe und entkam mit vier Handys und 50 Euro Bargeld. Der Raub entpuppte sich gestern vor dem Landgericht als kriminelle Art, im Drogenmilieu Schulden einzutreiben.

Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger ein rückhaltloses Geständnis vortragen. „Die Anklage ist richtig.“ Er habe den Wohnungsinhaber schon einmal mit Haschisch beliefert, aber vergeblich auf die Bezahlung gewartet. Am Tatabend habe der Angeklagte einen Bekannten angesprochen, den er aus der Drogenszene am Rheinhauser Markt kannte und um Hilfe gebeten. Den Komplizen kenne er nur mit Vornamen.

Beute in Drogen umgesetzt

Gemeinsam klingelte das Duo an der Wohnungstür in Homberg. Als eine Frau öffnete, zwängten sich die beiden Täter in die Wohnung, nahmen den Anwesenden Handys und Geld ab und verschwanden wieder. „Die Waffe war übrigens nur eine Spielzeugwaffe. Mein Mandant hoffte, dass das im Dunkeln nicht so auffiel“, betonte der Verteidiger. Auf Nachfrage des Verteidigers, wieso der Angeklagte denn ein Spielzeug benutzt habe, lautete die überzeugend Antwort: „Weil er keine echte besitzt.“

Die Beute sei kurz nach der Tat in Rauch aufgegangen, formulierte der Verteidiger. Der Angeklagte habe die Handys verkauft und das Geld für seinen nicht unerheblichen Haschischkonsum verwendet. „Es tut mir Leid“, meinte der 32-Jährige. Er wisse, dass man seine Schulden so nicht eintreiben dürfe.

„Noch einmal beide Augen zugedrückt“

Der Angeklagte stieß bei der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer auf Milde. Am Ende stand eine Verurteilung zu zwei Jahren Gefängnis. Der 32-Jährige habe nur eine Scheinwaffe benutzt, die Beuteerwartung sei nicht groß gewesen und der Angeklagte habe ein das Verfahren enorm verkürzendes Geständnis abgelegt, so die Richter Man habe trotz mehrerer Vorstrafen „noch einmal beide Augen zugedrückt“ und die Tat angesichts der Gesamtumstände als minderschweren Fall gewertet.

Kümmert sich der 32-Jährige nun schnellstens um eine Drogentherapie, so wird er gar nicht ins Gefängnis müssen. Die Haft würde zugunsten der Therapie zurückgestellt, die Therapie auf die zwei Jahre angerechnet und der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.