Duisburg. Ein 46-Jähriger war mit knapp neun Kilo Marihuana auf der A 40 unterwegs gewesen. Bei Homberg endete der illegale Transport. Für die Kurierfahrt muss er nun vier Jahre hinter Gitter.
Mit 8,7 Kilogramm Marihuana im Gepäck war ein 46-Jähriger am 22. Mai auf der A 40 Richtung Duisburg unterwegs. In Höhe der Ausfahrt Homberg machte die Polizei der Drogenkurierfahrt ein vorzeitiges Ende. Wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilte das Landgericht den 46-Jährigen am Donnerstag zu vier Jahren Gefängnis.
Das Rauschgift war in zwei Reisetaschen verpackt. Der 46-Jährige hatte es von den Hintermännern in den Niederlanden samt dem für die Fahrt vorgesehenen Auto übernommen und war bei Straelen über die Grenze gefahren. Die Polizei wartete schon auf ihn. Gegen 4.30 Uhr schnappten die Handschellen zu.
Niederländer gaben Hinweis
Die niederländischen Ordnungshüter, die den Drogenring seit geraumer Zeit observierten, hatten den deutschen Kollegen einen Hinweis gegeben. Sie informierten die Autobahnpolizei auf deutscher Seite, dass der 46-Jährige unterwegs war, welches Auto er fuhr und wann in etwa mit seinem Eintreffen zu rechnen sei.
Vor dem Landgericht legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. Etwas anderes war dem einschlägig vorbestraften Mann, der zur Tatzeit bereits wegen eines ähnlichen Deliktes unter Bewährung stand, auch kaum übrig geblieben.
In der gleichen Nacht waren der Polizei übrigens auch drei weitere Männer ins Netz gegangen, die in einem zweiten Fahrzeug offenbar den Transport begleiten sollten. Als das Auto des Drogenkuriers gerade in Homberg abgeschleppt wurde, rauschte auch das illegale Begleitkommando vorbei.
Bei den drei Männern fand die Polizei später mehrere Mobiltelefone, geringe Mengen Rauschgift und - verwerflicherweise - auch noch eine Reihe von Fan-Artikeln des FC Chelsea. Einer der drei Festgenommenen war übrigens der Halter des Fahrzeuges, in dem der bereits zuvor geschnappte Drogenkurier gesessen hatte. Die drei Mittäter wurden inzwischen vom Amtsgericht Bielefeld verurteilt.
Den in Duisburg angeklagten Drogenkurier bewahrte nur dessen Geständnis vor einer deutlich längeren Haftstrafe. Für den Transport des Rauschgiftes mit einem Straßenverkaufswert von rund 70.000 Euro war der Angeklagte von den Auftraggebern mit 700 Euro und ein wenig Marihuana abgespeist worden.