Duisburg.

Bis zu 200.000 Euro Beute hatte sich ein 28-jähriger Türke aus Essen von einem Überfall auf eine türkische Bäckerei in Hochfeld erträumt. Vermutlich, so räumte er am Donnerstag vor dem Landgericht Duisburg selbst ein, war das wohl nur eine Drogen-Fantasie.

Immerhin erbeuteten seine drei bislang unbekannt gebliebenen Komplizen bei dem Überfall am 15. Mai 6400 Euro, was sie dem im Fluchtwagen wartenden 28-Jährigen aber verschwiegen. Der sah am Ende nur 100 Euro von der Beute, muss dafür aber nun vier Jahre hinter Gitter.

Komplizen teilten 6400 Euro Beute ungleich

Auch die drei Mittäter – die der 28-Jährige, der einige Wochen als Aushilfe in der Bäckerei gearbeitet hatte, mit allen notwendigen Informationen versehen hatte – hatten bei dem Überfall reichlich Fantasie an den Tag gelegt: Als sie am späten Abend des Tattages einen 52-jährigen Bäckermeister in seinem Büro überraschten, mit Waffen bedrohten und fesselten, spielten sie dem Mann vor, Schutzgeld für die PKK zu erpressen. „Gib uns das Geld, das uns zusteht“, drohten sie dem völlig verängstigten Opfer, das bis heute unter den psychischen Folgen der Tat leidet. Am Ende brachen die Räuber eine Schublade auf, in der sich die Tageseinnahmen befanden und flüchteten, als sie glaubten, eine Polizei-Sirene zu hören.

Von einem rückhaltlosen Geständnis war der Angeklagte zunächst weit entfernt. Er wartete mit einer Geschichte auf, nach der er von dem Bäcker um Arbeitslohn geprellt worden sei und gar nicht gewusst habe, dass die drei Zufallsbekanntschaften aus einer Teestube, die ihm in dieser Sache angeblich helfen wollten, einen bewaffneten Raubüberfall vorgehabt hätten. Nach eindringlicher Ermahnung durch den Vorsitzenden und einem längeren Rechtsgespräch mit seinem Verteidiger passte der 28-Jährige seine Aussage dann doch weitgehend die Anklageschrift an. Immerhin hatte sich der Essener nach der Tat selbst bei der Polizei gestellt.

Irrtümlich hatte er nämlich angenommen, dass einer seiner Komplizen ihn bereits verraten hätte. Deshalb wollte er der vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Festnahme zuvorkommen.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht am Ende vor allem das Geständnis. Auch, dass der Mann unter einem gewissen Suchtdruck gehandelt habe, billigten ihm die Richter zu. Dass der 28-Jährige von seinen Komplizen, vorausgesetzt dieser Teil der Geschichte stimme, auch noch hereingelegt worden sei, sei dagegen eher unter der Rubrik „persönliches Pech“ zu verbuchen.