Oberhausen..

Mit deutlichen Haftstrafen endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen zwei 26 und 23 Jahre alte Oberhausener. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte die Strafkammer die beiden Männer zu sechs und dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Nach zweitägiger Hauptverhandlung sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen Ende 2010 und Mai 2012 in einer Vielzahl von Fällen Drogen aus den Niederlanden eingeschmuggelt hatten. Dabei bedienten sie sich einer Reihe von Kurieren, die per Auto oder Zug unterwegs waren.

Per Taxi in die Rotlichtviertel

Auch Taxifahrten in die Rotlichtviertel von Duisburg und Oberhausen – weitgehend unverdächtig, da viele Niederländer von Venlo aus per Taxi dort hinfahren – gehörten zur kriminellen Masche. Die Angeklagten rekrutierten zudem Minderjährige als Helfershelfer, die – zumeist selbst rauschgiftabhängig – Drogen transportierten oder Ware an Süchtige auslieferten.

Zweites Standbein der Beschaffung von Cannabis-Produkten war eine Reihe von Marihuana-Pflanzungen, die die Angeklagten übers gesamte Oberhausener Stadtgebiet verteilt angelegt hatten. Besonders dreist: Sogar in einer öffentlichen Grünanlage und einem Wald an der A 42 blühten Haschisch-Pflanzen einer besonders robusten Züchtung. Mehrere Kilo Drogen hatten die Männer im Laufe der Zeit geerntet.

Einschlägige Vorstrafen

Bei der Verurteilung stützten sich die Richter vor allem auf das weitgehende Geständnis der beiden Angeklagten. Dass die Strafe des älteren Angeklagten deutlich höher ausfiel, war auf das erheblich stärker belastete Register des 26-Jährigen zurückzuführen, das auch eine Reihe einschlägiger Vorstrafen aufwies.

Außerdem hatte der Mann in mindestens zwei Fällen bei seinen Drogendeals einen Elektroschocker gehabt, was ihm eine Verurteilung wegen des besonders schwer mit Strafe bedachten Handeltreibens mit Waffen einbrachte. Die Verteidiger hatten vergeblich auf deutlich niedrigere Strafen plädiert und dabei auf die Geständnisse ihrer Mandanten verwiesen.