Duisburg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sieben Klägern, denen die Abfallgebührenbescheide der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) überhöht erschienen, recht gegeben. Das hat Folgen für 80.000 Gebührenbescheide, die die WBD verschickt hatten.

Die mehr als 200.000 Haushalte in Duisburg, die sich von den Wirtschaftsbetrieben der Stadt den Hausmüll aus den grauen Tonnen abholen lassen, zahlen dafür offensichtlich zu viel Geld.

Denn: Am Dienstag, 13. November, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieben Klägern aus Duisburg mit einem Urteil (AZ 16K2408/12 u.a.) Recht gegeben, die gegen die neuen Abfallgebührenbescheide der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) des Jahres 2012 geklagt hatten. In der Urteilsbegründung, die das Gericht gestern in einer Kurzfassung per Pressemitteilung bekannt gab, kam das Gericht zu dem Schluss: Die mit der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein (GMVA) vereinbarten Verbrennungskosten gehen über die betriebsnotwendigen Kosten hinaus.

Den in Rechnung gestellten Fixkosten liegen zu hohe „Vorhaltemengen“ (erwartete Müllmengen) zugrunde, die angesichts abnehmender Müllmengen der Kommunen mehr als zehn Jahre nach Vertragsabschluss nicht mehr sachgerecht seien.
Die Gesamtkapazität der Anlage ist zu niedrig bemessen worden, was kostensteigernde Auswirkung auf die Fixkosten hat.
Der GMVA ist ein deutlich zu hoher Gewinn zugebilligt worden.

Die Einnahmen aus Strom- und Fernwärmeverkauf wurden in den Gewinnen nicht berücksichtigt.

Großzügige Müllentsorgungsverträge

Im Klartext: Die Wirtschaftsbetriebe haben nach Auffassung des Gerichtes über die Jahre zu großzügige, für den Endverbraucher zu teure Müllentsorgungs-Verträge mit der Oberhausener GMVA beibehalten. Nach Auffassung der Sprecherin des Verwaltungsgerichtes, Yvonne Bach, hätte die GMVA Oberhausen längst die Möglichkeit gehabt, eingeplante aber ausgebliebene Müllmengen der Duisburger Haushalte durch technische Maßnahmen so zurückzufahren, dass die Kläger entlastet würden. Stattdessen habe man aber für die hohen „Vorhaltemengen“ aus Duisburg weiterhin Entgelte genommen, die frei gebliebenen Kapazitäten aber dann an andere Abnehmer verkaufen können. Bach: „Für die GMVA ist das eine glänzende Regelung!“

Einnahmen, die als Gewinnbeteiligung dann aber auch zum Teil in den allgemeinen Haushalt der Stadt Duisburg zurückgeflossen sind.

Strittige Frage der GMVA-Entgelte

WBD-Chef Thomas Patermann zeigte sich vor der Presse befriedigt darüber, dass das Gericht mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil keinen einzigen Teil der seit 1. Januar 2012 gültigen neuen Müllgebühren-Satzung moniert habe. Stichwort: „Grundgebühr + Leistung“.

Strittig sei die Frage der Entgelte, die die Oberhausener Müllverbrennung in Rechnung stellen kann. In diesem Zusammenhang sei die Grundsatzfrage nicht geklärt, wie viel Kapazität an erwarteter Müllmenge ein Entsorger vorhalten müsse. Patermann: „Wir sagen, soviel wie die ganze Stadt an Müll produziert. Das Gericht meint: Nur soviel wie im Augenblick anfällt.“ Die Differenz schlägt sich deutlich in der Höhe der Müllgebühren nieder.

Seit drei Jahren schon sinkt der Müllentsorgungspreis pro Tonne von 250 Euro auf heute 174,23 Euro – immer aber erst mit Hilfe von Gerichtsurteilen. Deshalb werden die WBD jetzt wohl in die Berufung gehen.

Für die Haushalte gilt Folgendes: Alle 80.000 Müll-Bescheide an die Haus- und Wohnungseigentümer würden ab sofort von den WBD unter den Vorbehalt eines erwarteten höchstrichterlichen Urteiles gestellt. Niemand müsse also von sich aus Klage einreichen.