Duisburg. . Die derzeitige Sperrung der Hubbrücke gefährdet nicht den Rettungsweg. Der gesamte Stadtteil Alt-Walsum ist für den Rettungsdienst und die Feuerwehr in den vorgegebenen Hilfsfristen, die bei sieben bis acht Minuten liegt, zu erreichen. Dies teilte der Feuerwehrchef Uwe Zimmermann mit.

Trotz der Sperrung der Hubbrücke über den Nordhafen in Alt-Walsum ist der gesamte Stadtteil sowohl für den Rettungsdienst als auch die Feuerwehr in den vorgegebenen Hilfsfristen zu erreichen. Das erklärte Duisburgs Feuerwehrchef Uwe Zimmermann. Zuvor hatten sich zahlreiche Bürger in der Redaktion nach der Gesetzeslage für die Mindestanzahl von Rettungswegen erkundigt.

Die Königstraße samt Hubbrücke gehört zum so genannten „Vorbehaltsstraßennetz“ der Stadt. Dieses Netz sei so ausgelegt, dass in einem Umkreis von maximal einem Kilometer stets eine Alternativroute für die Anfahrt zur Verfügung stehe, so Zimmermann. Aber auch ohne die Hubbrücke gebe es dort noch genügend Anfahrtsmöglichkeiten, so dass jeder Punkt in Alt-Walsum von den Kräften der Feuerwache an der Römerstraße in den vorgegebenen Zeiten erreicht werden kann, versicherte der Feuerwehrchef.

In acht Minuten am Einsatzort

„Wir konnten die Brücke schon vor ihrer Sperrung seit mehreren Jahren nur noch mit Rettungswagen und dem Notarzteinsatzfahrzeug – einem Pkw – befahren“, sagte Brandamtmann Thorsten Stolz, der bei der Feuerwehr für die Gefahrenabwehrplanung zuständig ist. Wegen der dort geltenden Gewichtseinschränkung (zuletzt waren maximal 2,8 Tonnen zulässig) durften Großfahrzeuge wie Lösch- oder Leiterwagen dort nicht mehr passieren. Laut Uwe Zimmermann wäre es aus Sicht der Feuerwehr aber „wünschenswert“ wenn die Königstraße in ganzer Länge als Vorbehaltsstraße erhalten werde.

Noch einmal zurück zur Gesetzeslage: Die vorgeschriebene Hilfsfrist für Notarzt- und Rettungsdienst-Fahrten liegt bei sieben bis acht Minuten. „Wir rechnen so: etwa eine Minute für die Aufnahme des Notrufes, etwa eine Minute für das Besetzen und Ausrücken des Fahrzeuges, maximal sechs Minuten Anfahrtzeit“, so Zimmermann. Bei einem Brandeinsatz gebe es hingegen keine gesetzliche Vorgabe. Jedoch hätte die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren eine Empfehlung ausgesprochen, dass nach der Alarmierung die Frist von neuneinhalb Minuten nicht überschritten werden sollte. Auch das sei nach der Brückensperrung noch gegeben.

„Der Rat der Stadt wird auf seiner Dezember-Sitzung auch über den Brandschutzbedarfsplan sprechen. Für den Bereich Walsum sehen wir aber keine Handlungsnotwendigkeit“, stellt Zimmermann klar. Anders stellt sich das für den Bereich Rheinhausen dar: Die Wache an der Friedrich-Ebert-Straße soll aufgegeben werden. Der Standort für die neue könne noch noch nicht bekanntgegeben werden.