Duisburg. . Nach Auffassung der Kommunalaufsicht war die Auswahl der Duisburger OB-Kandidaten für eine Podiumsdiskussion an der Volkshochschule “rechtswidrig“. Zu der Diskussion wurden damals nur OB-Bewerber der Parteien eingeladen, nicht aber alle Kandidaten.
Die Duisburger Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni hat ein Nachspiel. Einer der parteilosen Kandidaten, Ahmet Peter Siegel, hat nämlich bei der Bezirksregierung in Düsseldorf gerügt, dass bei einer Podiumsdiskussion der Volkshochschule nur die OB-Bewerber der Parteien eingeladen waren, nicht aber alle Kandidaten.
Die Kommunalaufsicht hat inzwischen den damaligen Vorgang überprüft und in einem Schreiben an Siegels Rechtsanwalt ziemlich deutlich formuliert: „Die Auswahl der Teilnehmer für die Podiumsdiskussionen erfolgte daher aus meiner Sicht ermessensfehlerhaft und ist somit rechtswidrig.“
Der Leiter des Duisburger Rechtsamtes sei über diese Einschätzung informiert worden. Mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass sich so etwas nicht wiederholt.