Duisburg. Ein 19-Jähriger hatte Sex mit einer 13-jährigen Schülerin - und erhielt dafür vom Duisburger Amtsgericht eine kuriose Strafe. Er soll innerhalb von zwei Wochen einen Aufsatz über das Thema „Mädchen, die von Zuhause abhauen“ schreiben.
Weil er mit einer 13-Jährigen Sex hatte, muss ein 19-jähriger Duisburger einen Aufsatz schreiben. Doch nicht nur das Urteil des Amtsgerichts fiel am Donnerstag deutlich aus dem üblichen Rahmen. Auch der Fall selbst entpuppte sich so gar nicht als das, was man gemeinhin unter schwerem sexuellen Missbrauch versteht.
Der junge Mann und die Schülerin hatten sich im Frühjahr in einem Internet-Chat-Room kennen gelernt. „Sie hat sich zwei Jahre älter gemacht“, so der Angeklagte. Als man sich dann traf, habe sie gestanden, dass sie erst 13 Jahre alt war. Doch die Hormone gewannen bei den Zusammentreffen des offenbar frühreifen Mädchens mit dem etwas zurückgebliebenen 19-Jährigen, der einen Teil seiner Jugend in Heimen verbracht hatte, am Ende die Oberhand. Keiner der Verfahrensbeteiligten zweifelte daran, dass die Initiative dazu von der 13-Jährigen ausgegangen war.
Ein Teenager-Drama mit allem, was dazu gehört
Denn als die Sache aufflog, gab es ein Teenager-Drama mit allem, was dazu gehört: Das Mädchen, das sich offenbar schwer in den 19-Jährigen verliebt hatte, haute von Zuhause ab, drohte in einem Abschiedsbrief mit Selbstmord. „Na ja, sie lebt ja noch“, kommentierte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts trocken.
Inzwischen scheinen alle Beteiligten wieder zur Vernunft gekommen zu sein: „Täter“ und „Opfer“ pflegen eine rein freundschaftliche Beziehung, zumeist via sozialer Netzwerke im Internet. „Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war“, gestand der Angeklagte. „Es war ja auch meine Schuld. Ich akzeptiere jede Strafe dafür.“
Hausaufgabe als Bestrafung
Genau damit tat sich das Jugendschöffengericht schwer. „Das ist nun wahrlich nicht der Fall, an den der Gesetzgeber gedacht hat“, zeigte sich der Vorsitzende ratlos. Arbeitsstunden oder gar Arrest seien kaum die geeigneten erzieherische Maßnahmen. „Was machen wir denn nun?“
Der Verteidiger fand den Ausweg und schlug eine so genannte freie Weisung des Gerichts vor. Das verwarnte den Angeklagten und gab ihm eine Hausaufgabe: Innerhalb von zwei Wochen darf er sich nun auf mehreren Seiten über das Thema „Mädchen, die von Zuhause abhauen“ auslassen.