Essen/Duisburg. . Fünf Jahre nach der Tat hat das Essener Landgericht einen 40-jährigen Duisburger zu dreineinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte sich bei Karstadt als Kaufhausdetektiv ausgegeben und einen 13-Jährigen aus Gladbeck„festgenommen“, den er später im Treppenhaus des Parkhauses sexuell missbrauchte.

Späte Sühne: Fünf Jahre nach der Tat verurteilte das Landgericht Essen am Mittwoch einen 40 Jahre alten Duisburger zu dreieinhalb Jahren Haft. Er hatte sich im Februar 2007 bei Karstadt am Limbecker Platz fälschlich als Kaufhausdetektiv ausgegeben, um so einen 13-jährigen Gladbecker sexuell zu missbrauchen.

„Sie wissen, dass Sie sich strafbar gemacht haben“, begann Richterin Luise Nünning, Vorsitzende der V. Strafkammer, ihre Urteilsbegründung. Denn der Angeklagte aus dem Duisburger Stadtteil Marxloh hatte sich im Prozess auf Erinnerungslücken berufen. Er wolle die Tat aber nicht abstreiten, hatte er zum Prozessauftakt seine Schuld eingeräumt. Weil der drogensüchtige und seit einigen Jahren unter Betreuung stehende 40-Jährige in der Vergangenheit Halluzinationen hatte und befehlende innere Stimmen hörte, hatte die Kammer ihn psychiatrisch untersuchen lassen. Ergebnis: voll schuldfähig.

Zielstrebig hatte der Angeklagte seine sexuellen Wünsche am 17. Februar 2007 verwirklicht. In seinen Blick war der 13-jährige Gladbecker geraten, als dieser die Multi-Media-Abteilung des Kaufhauses verließ. Der Duisburger sprach ihn an, stellte sich als Ladendetektiv vor und beschuldigte den Jungen des Diebstahls. Dann nahm er ihn mit ins Treppenhaus des angrenzenden Parkhauses. Er durchsuchte ihn, nahm ihm seinen Schülerausweis weg und erweckte den Eindruck, dass er mit der Polizei telefoniere. Unvermittelt schlug er den Gladbecker, missbrauchte ihn sexuell.

Später Treffer in der DNA-Kartei

Am Körper des Jungen, der zurück in Gladbeck sofort seine Mutter informierte, hatte die Polizei DNA-Spuren des Täters gesichert. Obwohl sie sogar mit einem Phantombild nach dem Unbekannten fahndete, brachten die Ermittlungen keinen Erfolg. Erst eine erneute Überprüfung in der DNA-Kartei vor einem Jahr brachte die Fahnder auf die Spur des Marxlohers. Seitdem sitzt er, verbüßt auch noch Strafen aus früheren Verurteilungen. Bei den Vorstrafen des 40-Jährigen ging es vor allem um Diebstähle, mit denen er vermutlich seine Drogen finanzierte.

Dass er ein Kind unter 14 Jahren missbrauchte, war dem Angeklagten klar, stellte die Kammer im Urteil fest. Das hatte er nicht nur an der damals schmächtigen Statur des Jungen erkennen können, sondern vor allem am Geburtsdatum des von ihm „sichergestellten“ Schülerausweises. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass die Tat lange zurückliegt und der Angeklagte zur Tatzeit in einer schwierigen Verfassung war, gezeichnet durch seine Drogen und seine psychische Erkrankung.