Duisburg/Moers. Eine rüde Attacke gegen einen Mitspieler hatte für einen 27-jährigen Amateur-Fußballer aus Moers jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Mann am Dienstag wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Schmerzensgeld muss er auch zahlen. Und er ist nun vorbestraft.

Wer da glaubte, dass alles das, was auf einem Fußballfeld geschieht, lediglich die Sportgerichte etwas anginge, der grüne Rasen ansonsten aber ein rechtsfreier Raum sei, der irrt gewaltig: Diese Erfahrung musste jetzt auch ein 27-jähriger Amateur-Kicker aus Moers machen.

In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht Duisburg wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro). Außerdem muss der Bergmann ein Schmerzensgeld von 1800 Euro an den gegnerischen Spieler zahlen, dem er mit einem Ellenbogen-Check die Nase brach.

Die Partie des Rumelner TV gegen den SC Rheinkamp, die am 30. Oktober 2010 auf der Platzanlage Waldborn stattfand, war eine kampfbetonte Begegnung. Zunächst hatte Rheinkamp mit einem Treffer geführt. Der Kapitän der Rumelner allerdings schoss den Ausgleich und bereitete zwei weitere Treffer mit vor. Was den Angeklagten offenbar irgendwann die Nerven verlieren ließ. Der 27-Jährige stieß zu und beförderte den erfolgreichen Gegner, der bewusstlos und blutend zusammenbrach, mit einem Nasenbeinbruch und einer Gehirnerschütterung in die Krankenhausambulanz.

Bedingter Vorsatz

Der Angeklagte hatte im Vorfeld das Ansinnen abgelehnt, die Sache vor Eröffnung eines Strafverfahrens über einen milden Täter-Opfer-Ausgleich aus der Welt zu schaffen. Das Argument der Verteidigung, dass die Tat nur ein gewöhnliches Gerangel auf dem Platz gewesen sei, hatte schon das Amtsgericht nicht gelten lassen wollen. Doch der verurteilte Kicker zog in die Berufung. Auch dort scheiterte der Versuch, die Sache gegen Geldbuße einzustellen.

Nicht einmal der Schiedsrichter habe die Sache geahndet, argumentierte die Verteidigung. Konnte er aber auch nicht, weil ihm im Moment des Stoßes zwei Spieler die Sicht auf das rüde Geschehen versperrten. Mehrere Zeugen hatten dafür mitbekommen, dass der Angeklagte die Tat sogar angekündigt hatte: „Dem Kapitän haue ich gleich in die Fresse“, sollen die Worte gewesen sein, denen die schmerzhafte Körperverletzung folgte.

Das Landgericht verwarf die Berufung und ging wie das Amtsgericht davon aus, dass der Angeklagte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe, als er seinen Ellenbogen ausfuhr.