Duisburg.
Gemessen an der üppigen Verhandlungsdauer fiel das Urteil gegen einen 38-jährigen Gastronom aus Hochfeld am Mittwoch eher „mager“ aus: Wegen Körperverletzung verurteilte ihn das Landgericht zu einer Geldstrafe. An neun Verhandlungstagen hatte sich die 5. Große Strafkammer seit dem 13. März mit dem Vorwurf der Vergewaltigung beschäftigt, musste den Angeklagten aber am Ende davon freisprechen.
Laut Anklage war der Mann am frühen Morgen des 13. September 2011 mit einem Schlüssel in die Wohnung einer 28-jährigen Hochfelderin eingedrungen, die als Aushilfe in seinem Lokal arbeitete, und war über die Frau hergefallen. Doch dafür fehlten der 5. Großen Strafkammer am Ende die Beweise.
"Einer Verurteilung stehen zu viele begründete Zweifel entgegen"
Der Angeklagte hatte die Tat während des gesamten Prozesses energisch bestritten. Es habe in der Tatnacht zwar Streit gegeben, der Sex sei aber einvernehmlich gewesen, so der 38-Jährige. Er überraschte dabei mit intimen Kenntnissen über die Wohnung und persönliche Lebensumstände der Frau. Die Hauptzeugin hatte den Angeklagten belastet und abgestritten, mit ihm ein Verhältnis gehabt zu haben. Was die Richter sahen: „Einer Verurteilung stehen zu viele begründete Zweifel entgegen“, so die Vorsitzende.
Als erwiesen sah das Gericht lediglich eine Ohrfeige an, die der Angeklagte auch gestanden hatte. Dafür gab es am Ende eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Eine Strafe, die bereits bezahlt ist. Denn der Angeklagte hat knapp neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. 60 Tage werden nun verrechnet, der Rest wird nach den mageren Sätzen des Strafrechtsentschädigungsgesetzes vergütet.