Duisburg. . Ein wildes Gefecht lieferten sich 2008 mehrere italienische Pizzabäcker und Deutsche in Duisburg-Duissern - mit Messer, Ofenschieber und Beil. Einer der Pizzabäcker erhielt nun mit einer Bewährungsstrafe ein relativ mildes Urteil; gefährliche Körperverletzung konnte nicht mehr bewiesen werden.

Nach vier Jahren fand eine Auseinandersetzung, in die im Juni 2008 im Stadtteil Duissern zwei deutsche Zeugen und mehrere italienische Pizzabäcker samt diversem Küchenzubehör verwickelt waren, nun endlich ihr juristisches Ende.

Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilte das Amtsgericht Stadtmitte am Mittwoch einen der beteiligten Italiener zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten und einer Woche.

Das vergleichsweise milde Urteil verdankte der 29-Jährige vor allem dem Umstand, dass der schwerwiegendere Teil der Anklage, die ihm ursprünglich zweifache gefährliche Körperverletzung vorwarf, nicht zu beweisen war. Am Ende fußte der Spruch des Schöffengerichtes wesentlich auf dem, was der Angeklagte selbst gestanden hatte.

Schlag ins Gesicht

Danach hatte es, nachdem ein 26-jähriger Nachbar in Richtung des am Straßenrand geparkten Autos der italienischen Familie gespuckt hatte, ein Wortgefecht gegeben. An dessen Ende versetzte der 29-jährige Spross der Pizza-Dynastie seinem Widersacher einen Schlag ins Gesicht und ruinierte dem Mann auch noch die Haustür.

Der rückte am nächsten Tag mit Verstärkung an. Gemeinsam mit seinem 58-jährigen Vater betrat der Nachbar die Pizzeria, was nicht recht zu der Darstellung der Zeugen passen wollte, sie hätten Todesangst gehabt.

Was folgte, war ein wildes Gefecht, das sich von der Pizzeria über den halben Straßenverlauf hinzog und bei dem - neben Fäusten und Füßen - von den Italienern Messer und Ofen-Schieber, von deutscher Seite ein Beil eingesetzt wurde, das der Senior angeblich zufällig zum Schärfen dabei gehabt hatte.

Anteil ließ sich nicht mehr rekonstruieren

Welchen Anteil der Angeklagte genau an der Auseinandersetzung gehabt hatte, ließ sich auch mit Hilfe zahlreicher Zeugen nicht mehr rekonstruieren. Fest stand nur, dass er sich daran beteiligt hatte, das Auto des 58-Jährigen mittels geeigneten Schlagwerkzeugs zu ruinieren.

Das Schöffengericht folgte beim Urteil der alten Küchenweisheit, dass nicht alles so heiß gegessen wird wie man es kocht und fasste eine zweimonatige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe zu dem zahlenmäßig krummen Urteil zusammen. Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter, dass der Mann bislang straffrei durchs Leben gegangen war und die abgeurteilten Taten gestanden hatte. Zwei Jahre lang muss sich der 29-Jährige nun straffrei führen, um die rund zehn Wochen Haft nicht doch absitzen zu müssen.