Duisburg/Dinslaken. . Auf frischer Tat beim Ladendiebstahl ertappt, hat ein 33-jähriger Drogensüchtiger ein Messer gezogen und einen Kaufhausdetektiv verletzt. Ein Pizzabäcker konnte den Kleinkriminellen stellen und entwaffnen. Der Dieb aus Dinslaken wurde nun zu drei Jahren Haft verurteilt.

Eine schmerzhafte Erfahrung musste am 18. April ein 42-jähriger Ladendetektiv in der Duisburger City machen. Als er einen Parfümdieb stellte, der kurz vor Ladenschluss noch Duftwässerchen für rund 140 Euro aus einem City-Kaufhaus an der Düsseldorfer Straße gestohlen hatte, stach der ertappte Täter ohne Vorwarnung mit einem Messer zu. Für den 33-jährigen Dinslakener gab es dafür vom Amtsgericht Duisburg drei Jahre Gefängnis.

Räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung, so lautete der Vorwurf in dem Fall, der von der Staatsanwaltschaft zunächst sogar vor dem Landgericht angeklagt war. Die Strafkammer gab das Verfahren allerdings an die Kollegen eine Etage tiefer ab.

Kurz vor Ladenschluss war der Täter in das Kaufhaus gestürmt, hatte sich ohne zu Zögern zwei Flaschen Parfüm gegriffen und in seine eigens präparierte Tragetasche gesteckt. Mit Folie wollte der 33-Jährige verhindern, dass die Diebstahlsicherung am Ausgang anschlug. Doch der Ladendetektiv hatte den Mann schon im Blick.

Pizzabäcker entwaffenete Dieb mit gezieltem Schlag

„Als ich ihn an der Tür stellte, hat er mich noch ganz freundlich nach Feuer für eine Zigarette gefragt“, berichtete der 42-Jährige. Doch als er den Mann zur Personalienfeststellung mitnehmen wollte, griff der Täter zu einem Messer und stach zu. „Das tat weh“, erinnerte sich der Zeuge. „Ich habe erst gar nicht kapiert, was passiert war.“ Zum Glück war die Wunde nicht tief und hinderte den Sicherheitsmann nicht daran, den Flüchtenden zu verfolgen. Der Pizza-Bäcker von nebenan hielt den Dieb schließlich auf und entwaffnete ihn mit einem gezielten Schlag.

„Ich war voll in Panik, wollte nur noch weg“, entschuldigte sich der geständige Angeklagte. Sein Motiv für die Tat: Die Angst des Drogensüchtigen vor dem nächsten Entzug. Zur Tatzeit hatte er jedenfalls noch voll unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden. Das Schöffengericht kam deshalb nicht umhin, dem Angeklagten, der eine typische Drogenkarriere hinter sich hat, mildernde Umstände zubilligen zu müssen. Angesichts eines gut gefüllten Vorstrafenregisters fiel das Urteil dennoch recht deutlich aus: Der 33-Jährige muss für drei Jahre hinter Gitter.