Mit Spannung war im Mordprozess gegen einen 35-jährigen Beecker die nochmalige Vernehmung der 34-jährigen Ehefrau des Angeklagten für den sechsten Verhandlungstag erwartet worden.
56 Telefonate und Kurznachrichten, die ein inniges und vertrautes Verhältnis der 34-Jährigen zum Opfer nahe legen, waren allein am Tattag auf dem Mobiltelefon des Getöteten eingegangen. Abgesendet wurden sie seltsamerweise aus genau den Funk-Waben, in denen die Zeugin sich nach ihren eigenen Angaben jeweils aufhielt. 50 Telefonate und Kurznachrichten stammen aus dem Bereich, in dem ihre Wohnung liegt, sechs weitere aus einer Funk-Wabe, in der die Zeugin zur passenden Zeit einen Kurs besuchte. Die 34-Jährige hatte den Angeklagten einige Zeit vor der Tat verlassen und war in den Raum Frankfurt übersiedelt.
„Nein. Ich hatte am Tattag keinen Kontakt zum Getöteten“, so die Behauptung der 34-Jährigen, der eigentlich ein doppeltes Aussageverweigerungsrecht zugestanden hätte: als Ehefrau des Angeklagten muss sie nicht aussagen und sie müsste sich auch nicht selbst bezichtigen, bei der ersten Aussage vor Gericht gelogen zu haben.
Verdacht der Falschaussage
Die 34-Jährige zog es vor, sich mit ihren Antworten auf die Fragen des Gerichts dem Verdacht der uneidlichen Falschaussage auszusetzen. Der Vorsitzende ließ die Aussage daraufhin, wie in solchen Fällen üblich, wörtlich protokollieren.
Die Mutter des Angeklagten, die im Zuschauerraum saß, kam knapp um eine Ordnungsstrafe herum. Als ihre Schwiegertochter den Zeugenstand verließ, spuckte sie verächtlich auf den Boden. Der Staatsanwalt beantragte für dieses ungebührliche Verhalten 300 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Haft. Der Vorsitzende beließ es bei einer strengen Ermahnung in Richtung aller Zuschauer.
Mit Pistole erschossen
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Das Verfahren wird am 8. Oktober fortgesetzt. Die Verteidigung hat für diesen Termin eine Einlassung des Angeklagten, der seit sechs Prozesstagen schweigt, in Aussicht gestellt.
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