Duisburg. .

Maskiert und mit einer Pistole bewaffnet drangen am Abend des 28. Januar 2012 drei Männer in die Niederlassung eines Paketversandes in Walsum ein. Sie fesselten zwei Angestellte und entkamen mit 3000 Euro Bargeld und einem Laptop, den sie aus dem Lager mitgehen ließen.

Für zwei Täter gab es am Mittwoch vor dem Landgericht Duisburg deutliche Strafen: Die beiden 30 und 29 Jahre alten Hamborner müssen wegen schweren Raubes für fünfeinhalb und vier Jahre hinter Gitter.

Eine 47-jährige Zeugin hatte zuvor klar gemacht, was ein Überfall anrichten kann. „Plötzlich standen da drei maskierte Männer vor uns“, berichtete die Frau. „Einer hatte eine Pistole.“ Dass der Täter, sie immer wieder zu beruhigen versuchte, habe wenig genützt. Unter Tränen erzählte die Frau, dass sie diese Angst bis heute nicht wieder los geworden sei. Sie konnte nicht mehr arbeiten, wird ärztlich therapiert. „Mein Leben ist zerstört.“ Eine Aussage, die den jüngeren Angeklagten ebenfalls weinen ließ.

Die Drogensüchtigen hatten in dem Überfall eine günstige Gelegenheit gesehen, Geld für Rauschgift zu bekommen. Die Tipps zu dem Überfall, so die geständigen Angeklagten, hätte die Schwägerin des dritten Täters geliefert, die einige Zeit bei dem Zustellbetrieb gearbeitet hatte. Den dritten Räuber hatte das Landgericht wegen dieser und weiterer Taten bereits im Juni zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Insgesamt fünf Beteiligte

Die Lebensgefährtin des 31-Jährigen Haupttäters und dessen Schwester hatten das räuberische Trio nach dem Überfall in der Nähe des Tatortes im Fluchtauto erwartet. Beide Frauen wurden ebenfalls bereits verurteilt: Die Lebensgefährtin, die auch an einem anderen Überfall beteiligt war, bekam acht Jahre Gefängnis, die Fahrerin des Fluchtwagens kam wegen Beihilfe mit einem Jahr auf Bewährung davon. Was die 27-Jährige nicht davon abhielt, gestern zu behaupten, sie habe vorher nichts von einem Überfall gewusst. Der Frau droht nun ein Verfahren wegen Falschaussage und möglicherweise der Widerruf der Bewährungsstrafe.

Abgesehen vom Geständnis vermochte die Strafkammer den Angeklagten wenig zu Gute zu halten. Zumal beide nicht zum ersten Mal vor Gericht standen. Den 30-Jährigen wies die Kammer zugleich in eine geschlossene Entziehungseinrichtung ein. Vor Antritt der Therapie wird der Mann allerdings 15 Monate im Gefängnis bleiben.