Duisburg. .
In einer Apotheke am Sonnenwall in der Duisburger City nahm das eher ruhige Samstagsgeschäft am 2. Juli einen unverhofften Verlauf. Plötzlich stand ein maskierter und bewaffneter Mann im Laden und forderte Bargeld. Das Landgericht verurteilte den 45-jährigen Innenstadtbewohner wegen räuberischer Erpressung zu viereinhalb Jahren Gefängnis.
„Meine Mitarbeiterin kam schreiend aus dem Laden nach hinten gerannt“, berichtete die 40-jährige Apothekerin im Zeugenstand. „Bevor ich noch richtig begriff, was los war, kam der Mann schon hinterher.“ Der Täter habe ganz ruhig Anweisungen gegeben: „Er sagte: Geben sie mir das Geld und bleiben sie ruhig, dann passiert nichts.“ Die beiden Frauen leerten die Kassen. Der Täter entkam mit rund 1600 Euro. „Mir ist noch aufgefallen, dass er sehr höflich war, uns gesiezt und ‘bitte’ gesagt hat“, so eine 32-jährige Apothekenangestellte.
Ausgerechnet ein Tipp aus der Familie des Täters brachte die Polizei auf die richtige Spur. Der Bruder des Angeklagten hatte sich beschwert, weil der seinen Sohn in die Drogenszene hineinziehe. Und der heranwachsende Neffe des Angeklagten wusste Details vom Apothekenüberfall, die er nur vom Täter haben konnte.
Täter rückstandlos geständig
Lange Zeit hatte der 45-Jährige die Tat bestritten. Vor Gericht gestand er rückhaltlos. Früh an Drogen geraten und straffällig geworden, hatte sich der Mann immer wieder bemüht, sein Leben in den Griff zu bekommen. Zuletzt war er zehn Jahre straffrei. Doch die Sucht war stärker. „Ich war an dem Tag total auf Entzug, wusste nicht mehr, was ich machen sollte.“ So nahm er eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole, ein Halstuch und eine Sonnenbrille und marschierte in das nächstbeste Ladenlokal. Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Zeuginnen dafür, dass er ihnen einen Schrecken einjagte.
Das Gericht hielt ihm die höfliche Art ebenso zu Gute wie das Geständnis. Strafschärfend wirkten sich aber einschlägige Vorverurteilungen aus. Mit dem Urteil ordnete die Kammer auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.