Duisburg. .

Ein 52-jähriger Hochfelder kam am 28. August 2011 offenbar aus dem falschen Schnellimbiss. Denn eine Gruppe junger Leute glaubte, der Mann habe dort gerade Haschisch oder Marihuana gekauft. Sie kamen auf die Idee, ihm das Rauschgift abnehmen, um es selbst zu konsumieren. Vor dem Jugendschöffengericht kamen drei der Täter mit einem blauen Auge davon.

Bei dem Geschädigten war es etwas mehr gewesen. Die Täter hatten den Mann bis zu seiner Wohnung verfolgt. Im Treppenhaus umringten sie ihn, forderten ihn auf, seine Taschen zu leeren. Als er das nicht tat, begannen sie, ihn zu durchsuchen.

"Ich hatte doch nur einen Döner geholt"

Als der Mann um Hilfe schrie, versetzte ihm ein 20-Jähriger einen Schlag ins Gesicht, bevor die Täter flüchteten. Der Schlag ruinierte die Brille des 52-Jährigen und brachte ihm eine böse Platzwunde am Auge bei, die mit sieben Stichen genäht werden musste. „Ich hatte doch nur einen Döner geholt und gerade mal fünf Euro in der Tasche“, so der Zeuge.

Die drei Angeklagten - ein zur Tatzeit gerade 21 Jahre alt gewordener Azubi, der schlagkräftige 20-Jährige und dessen gleichaltrige Verlobte - legten rückhaltlose Geständnisse ab. „Ich weiß auch nicht mehr, warum wir das gemacht haben. Das war völlig sinnlos. Es tut mir schrecklich Leid.“ So die nahezu gleichlautenden Entschuldigungen der Angeklagten.

Raub im minderschweren Fall

Alle drei baten das Opfer im Gerichtssaal um Verzeihung. „Ich möchte die Brille gerne ersetzen. Und wenn ich was für Sie tun kann - Hausflur putzen, oder so - sagen Sie mir Bescheid“, bemühte sich der Schläger um Wiedergutmachung. Das rührte sogar den Geschädigten: „Entschuldigung akzeptiert.“

Das Jugendschöffengericht ging am Ende von einem Raub im minderschweren Fall aus. Der Erwachsene wurde zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, der 20-Jährige zu einer gleich langen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Obendrein muss der Schläger 800 Euro an den verletzten 52-Jährigen zahlen. Seine Verlobte, die den kleinsten Anteil am Geschehen hatte und außerdem schwanger ist, muss in den kommenden drei Monaten 100 Sozialstunden leisten.